Kreditfähig sind grundsätzlich alle volljährigen Bürger und juristische Personen des privaten- und Öffentlichen Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften. Für die Bewilligung eines Kredites ist jedoch die wirtschaftliche Bonität von Bedeutung, also die Kreditwürdigkeit, die nicht mit der Kreditfähigkeit zu verwechseln ist.
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