Kreditversicherung - Lexikon Begriff

Zusätzlich Absicherung eines Kredites durch Abschluß einer Kreditversicherung. Kreditversicherungsgesellschaften übernehmen gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie das Ausfallwagnis des Gläubigers der Forderungen beziehungsweise gegenüber der kreditgebenden Bank. Bei Anschluß einer Kreditversicherung zur Vermeidung derartiger Forderungsausfälle wird von der Kreditversicherungsgesellschaft eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen.

Um die Qualität derartiger Prüfungen zu erhöhen, hat das Institut für Revisionswesen der Westfällischen Wilhelm-Universität Münster, zusammen mit der Allgemeinen Kreditversicherungs AG Mainz, mit Hilfe von Jahresabschlüssen einen nachprüfbaren Indikator für die Unternehmenbonität ermittelt, der bei gleichbleibender oder erhöhter Urteilsqualität die Kreditwürdigkeitsprüfung vereinfacht. Der Indikator soll zudem Unternehmenskrisen früh genug anzeigen, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Krise ergriffen werden können.

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