Ratgeber Energieausweis

Wozu gibt es überhaupt einen Energieausweis?

Dem künftigen Bewohner oder Käufer einer Wohnung, eines Hauses soll er Anhaltspunkte über den zukünftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser geben. Anhand der von Elektrogeräten dem Verbraucher bekannten Skalas wird der Verbrauch in Kilowattstunden pro und Jahr (kWh/(m2*a)) angegeben.

Der Energieausweis muss bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie den potentiellen Interessenten vorgelegt und auf Anforderung übergeben werden. Aus diesem Ausweis ist ersichtlich, wie viel Energie das Gebäude verbraucht. So ist es möglich, die energetischen Daten unterschiedlicher Gebäude miteinander zu vergleichen.

Die Daten auf dem Energieausweis schaffen Transparenz, wenn es darum geht, ob das Gebäude energetisch einen guten Standard erfüllt. Auch Immobilienbesitzer erhalten so wertvolle Hinweise, wo sich eine energetische Modernisierung lohnt.

Was steht in einem Energieausweis?

Wie ein Energieausweis aussehen muss, regelt die Energieeinsparverordnung mit vorgegebenen Mustern. Grundsätzlich besteht der Ausweis aus einem fünfseitigen Formular. Der Ausweis gilt 10 Jahre, danach muss er neu ausgestellt werden.

Bei bestehenden Gebäuden beinhaltet er neben der Darstellung der energetischen Qualität auch Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen.

Energieausweise werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Befinden sich beispielsweise in einem Haus nicht nur Wohnungen, sondern auch Geschäfte, dann berechnen die Fachleute die Daten für den Ausweis getrennt.

Zwei Varianten: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Energieausweis - Energiebedarf

Energieausweis (Energiebedarf)

 

Energieausweis - Energieverbrauch

Energieausweis - Energieverbrauch

Derzeit gibt es zwei Varianten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Für den Bedarfsausweis wird der Energieverbrauch theoretisch anhand der technischen Daten - wie Bauweise oder Materialien - erreichnet.

Beim Verbrauchsausweis hingegen wird der Energiebedarf aus den Heizkosten- und Warmwasserabrechnungen der letzten Jahre (in der Regel drei Jahre) ermittelt. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus. Wurde verschwenderisch mit Heizung und Warmwasser umgegangen, ist diese Art des Energieausweises wenig aussagekräftig. 

Experten raten Immobilieneigentümern eher zum Bedarfsausweis, da er exakt sämtliche Daten der Gebäudehülle und der technischen Anlagen berücksichtigt. Keine Wahlfreiheit gibt es bei Neubauten, hier ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von Fachleuten mit entsprechender Qualifikation ausgestellt werden. In der Regel sind das Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure und natürlich Energieberater.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht

  1. Für nachfolgende Gebäude gibt es keine Energieausweis-Pflicht:
  2. Selbst genutzte Einfamilienhäuser (wenn sie nicht zum Verkauf oder Vermietung stehen)
  3. Sehr kleine Häuser mit maximal 50 Quadratmetern Nutzflächen
  4. Alle denkmalgeschützte Gebäude

Download Energieausweis (PDF): https://www.bmwi.de/

Kritik

Keine der beiden Varianten des Energieausweises kann den tatsächlichen Energiebedarf angeben. Einerseits bestehen schon beim Errechnen viele Möglichkeiten die Werte stark zu beieinflußen, andererseits weicht der aktuelle Bedarf von jedem Mieter/Käufer stark voneinander ab.

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Quellennachweis