Kautionskonto

Wer eine hochwertige Sache, wie beispielsweise eine Wohnung anmietet, muss in der Regel eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution dient dem Vermieter der Sache als Sicherheit, um etwaige Schäden durch Benutzung oder Ausfall des Mietzinses auszugleichen. Außer für Mietwohnungen werden üblicherweise auch für Mietwagen, Mietmaschinen oder hochwertige Elektrogeräte und Anlagen Mietkautionen verlangt. Anders als bei einer Wohnung werden die Kautionen als Barkaution direkt beim Vermieter hinterlegt und bei Erfüllung des Vertrages wieder ganz oder teilweise ausbezahlt. Die Mietkaution für eine Wohnung muss allerdings auf ein Mietkautionskonto bei einer Bank oder einem Geldinstitut eingezahlt werden. Dieses Konto unterliegt bestimmten gesetzlichen Bestimmungen und wird zur Sicherung bestimmter Zahlungsansprüche des Vermieters gegen den Mieter verwendet.

Wenn zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie ein Mietvertrag zustande kommt, wird in der Regel ein Kautionskonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnet. Die Höhe der Kaution wird meist auf zwei oder drei Kaltmonatsmieten festgelegt. Höhere Kautionen sind gesetzlich nicht zulässig. Da es sich bei einem Kautionskonto um ein ruhendes Konto handelt, wird als Anlageform meist ein Kautionssparbuch angelegt. Selbstverständlich können die Kautionen auch als Tagesgeld- oder Festgeldkonto angelegt werden. Die Kaution und die Zinsen sind Eigentum des Mieters. Wird die Mietkaution als Sparbuch angelegt, wird dies entweder von der Bank oder dem Vermieter bis zur Auflösung des Mietvertrags aufbewahrt. Der Vermieter hat das Recht die einbezahlte Kaution bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zubehalten. Zur Auflösung des Kautionskontos müssen beide Parteien auf der Bank erscheinen.

Die Unterscheidung in Besitz und Eigentum der Mietkaution hat einen besonderen Hintergrund. Wird der Kautionsbetrag direkt beim Vermieter bezahlt und nicht auf einer Bank angelegt, ist der Betrag im Falle einer Insolvenz des Vermieters verloren. Wird ein Kautionskonto in Form eines Sparbuchs angelegt, ist der Vermieter Besitzer des Sparbuchs aber der Mieter der Eigentümer der Kaution.