Änderung bei der Kirchensteuer ab 2014

Der Gesetzgeber plant zum 01.01.2014 den automatischen Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge z.B. Zins- oder Wertpapiererträge. Betroffen sind alle kirchensteuerpflichtigen Kunden, bei welchen Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird hierfür voraussichtlich ab 01.09.2013 die Konfession der kirchensteuerpflichtigen Kunden an die jeweilige Bank bzw. Bausparkasse übermitteln. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie beim BZSt schriftlich der Übermittlung Ihrer Konfession widersprechen. Die Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge erfolgt dann weiterhin über Ihre persönliche Einkommensteuererklärung.

Bitte richten Sie ggf. Ihren Widerspruch unter Angabe Ihrer (Steuer)-ldentiflkationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern, 11055 Berlin. Ein amtlicher Vordruck wird voraussichtlich auch bei den Finanzämtern erhältlich sein.

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