Wertpapier-Verluste verrechnen

Altlasten aus Investments vor Einführung der Abgeltungsteuer sollten Anleger 2013 geltend machen.

Wer noch sogenannte Altverluste – also Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer vor dem 1. Januar 2009 – geltend machen kann, sollte dieses Jahr genau hinschauen. Denn Altverluste können nur noch 2013 Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften gegenübergestellt werden. Wolfgang Skorpel vom Bundesverband deutscher Banken erklärt: „Nach dem 31. Dezember 2013 können Anleger die Altverluste lediglich mit Gewinnen aus Veräußerungen anderer Wirtschaftsgüter wie Devisen, Edelmetallen oder Kunstgegenständen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verrechnen – wenn die Gewinne in diesen Bereichen insgesamt mindestens 600 Euro betragen.“ Des Weiteren könnten die Altverluste von Gewinnen abgezogen werden, die Anleger aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien innerhalb einer zehnjährigen Spekulationsfrist erzielt haben, so der Experte weiter.

Privatanleger sollten im Übrigen hinsichtlich der Steuerpflicht darauf achten, wann sie ein Wertpapier erworben haben: Investierten sie vor dem 1. Januar 2009 und verkaufen jetzt das Papier, sind die Veräußerungsgewinne und -verluste grundsätzlich steuerlich unbeachtlich. Anleger sollten allerdings berücksichtigen, dass für bestimmte Wertpapiere wie Finanzinnovationen, Vollrisikozertifikate oder steueroptimierte Geldmarktfonds diese Bestandsschutzregelung nicht gilt beziehungsweise teilweise andere Übergangsfristen gelten. Die inländischen Banken beachten diese Anwendungsregelungen automatisch beim Steuerabzugsverfahren. In Zweifelsfällen sollte man sich vor Veräußerungen steuerlichen Rat einholen.

Für vor 2009 erworbene Wertpapiere ohne Bestandsschutz sowie für alle seit dem 1. Januar 2009 erworbenen Papiere gilt: Bei Gewinnen aus der Veräußerung dieser Wertpapiere ziehen Finanzinstitute automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ein. Erzielt ein Anleger in einem Depot Gewinne und Verluste, verrechnet die jeweilige Bank diese bereits steuermindernd. Allerdings können nicht alle Anlageklassen miteinander verrechnet werden.,, Die Ausnahme bilden Aktien“, so Skorpel: Verluste aus Aktiengeschäften können Anleger nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften aufwiegen. Dagegen können Verluste aus allen anderen Wertpapiergeschäften nicht nur mit Gewinnen aus diesen Geschäften, sondern auch mit laufenden Erträgen aus Kapitalanlagen wie beispielsweise Zinsen und Dividenden verrechnet werden.

Verbucht der Anleger am Jahresende bei Veräußerung von Wertpapieren, die er seit 2009 erworben hat beziehungsweise für die bei früherem Erwerb kein Bestandsschutz gilt, nach der Verrechnung mit Gewinnen und Kapitalerträgen insgesamt einen Verlust, wird dieser auf Bankebene auf das kommende Jahr vorgetragen. Es sei denn, er möchte den Verlust mit bei einer anderen Bank erzielten positiven Kapitalerträgen verrechnen. Dies ist allerdings nur unter Vorlage der Jahressteuer- sowie Verlustbescheinigung der Banken im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung möglich. Sofern nach einer solchen übergreifenden Verrechnung noch immer ein Verlust verbleiben sollte, wird dieser vom Finanzamt vorgetragen.

Jetzt zum kostenlosen Depot Vergleich und Kosten beim Trading sparen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*