Lexikon Private Haftpflichtversicherung

Die aufgelisteten Leistungen hängen grundsätzlich davon ab, ob Sie diese auch in Ihren Tarif aufgenommen haben.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag zu dem eine Versicherung die Leistung erbringt. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es werden hohe Deckungssummen empfohlen, da Schäden in Millionen-Höhe möglich sind.

Deliktunfähigkeit

Der Versicherungsschutz umfasst neben Kindern auch alle sonstigen mitversicherten Erwachsenen, sofern diese deliktunfähig sind bzw. der Schaden im Zuge einer festgestellten Deliktunfähigkeit erfolgt ist (z. B. durch unvorhersehbaren Schwindelanfall). Das Versicherungsrecht sieht auch für viele Menschen mit einer ernsten Geisteskrankheit eine Deliktunfähigkeit und das Fehlen einer Schadenersatzpflicht vor. Eine Deliktunfähigkeit sorgt dafür, dass Geschädigte keine Ansprüche gegen Haftpflichtversicherte geltend machen können.

Forderungsausfalldeckung

Für den Fall, dass Sie einmal selbst der Geschädigte sind und der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sofern keine Ersatzpflicht Ihrerseits besteht, wehren die Versicherungsgesellschaften unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und übernehmen die Kosten dafür. Notfalls sogar bis vor Gericht.

>Geliehene Sachen

Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden.

Be- und Entladeschäden von KFZ

Schäden, die Sie Dritten beim Be- und Entladen Ihres PKW oder Anhängers zufügen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Pflegearbeiten.

Verlust fremder privater Schlüssel

Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch Schlössern der Mietwohnung oder des Nachbarn.

Verlust fremder beruflicher Schlüssel

Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Chipkarten, die vom Arbeitgeber überlassen wurden, bis hin zum Austausch von Schlössern oder einem erforderlichen Objektschutz.

Gefälligkeitsschäden

Schäden, für die ggf. keine gesetzliche Haftung besteht, z. B. bei privater Umzugshilfe oder sonstigen Freundschaftsdiensten. Nicht alle Versicherer bieten Haftpflichtversicherungen an, mit denen sich Gefälligkeitsschäden versichern lassen. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der gewählte Haftpflicht-Tarif auch tatsächlich Gefälligkeitsschäden abdeckt.

Berufliche Tätigkeit

Schäden an fremden Dritten sowie Sachschäden bei Arbeitgeber und Kollegen.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Mitversichert ist das Ehrenamt und die unentgeltliche Freiwilligenarbeit, z. B. im Sportverein. Eine Betätigung in verantwortlicher Position muss über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen

Beschädigung z. B. von Waschbecken oder Badewanne in gemieteten Zimmern oder Wohnungen.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen.

Vorübergehende Auslandsaufenthalte

Versicherungsschutz besteht im Ausland, z. B. während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes.

Neuwertersatz

Schäden an Gegenständen z. B. von Freunden oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 3.000 Euro gekostet hat.

Heizöltank

Betreiben eines Heizöltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.

Bauvorhaben bis zu einer Bausumme