Ratgeber "Verkauf von Lebensversicherungen"

Die Zahlen sprechen Bände: Knapp drei Millionen Lebensversicherungen werden pro Jahr in Deutschland von den Bundesbürgern gekündigt. Auf über 14 Milliarden Euro belief sich alleine im Jahr 2013 der Wert aller gekündigten bzw. stornierten Policen. Nicht immer ist die Kündigung Ihrer Lebensversicherung dabei der wirklich optimale Weg, da Sie im Grunde genommen bei einem Verkauf oftmals eine Menge Geld verlieren. Schließlich erhalten Sie bei einem Verkauf Ihrer Lebensversicherung immer nur den so bezeichneten Rückkaufswert. Vor allem in den ersten Jahren der vereinbarten Laufzeit ist dieser in der Regel vergleichsweise gering und liegt in der Regel deutlich unter der Summe Ihrer insgesamt eingezahlten Beträge. Andererseits kann sich demgegenüber ein Verkauf Ihrer Lebensversicherung als ein Glücksfall herausstellen, da Sie sich dank der entsprechenden Veräußerung zeitnah entsprechend benötigtes Kapital besorgen können.

Prüfen der Voraussetzungen: Der Verkauf einer Lebensversicherung stellt eine gute Option dar

Grundsätzlich gilt daher: Bevor Sie sich für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung entscheiden, sollten Sie grundsätzlich prüfen, ob sich nicht eine Fortführung der Versicherung aufgrund einer attraktiven Rendite finanziell lukrativer darstellt. Gerade ältere Lebensversicherungen bieten in diesem Zusammenhang garantierte und vergleichsweise attraktive Zinsen an, die den Verkauf von Lebensversicherungen dieser Art als nicht unbedingt eine gute Option erscheinen lassen. Zudem spielt es eine übergeordnete Rolle bei der Entscheidung für oder gegen den Verkauf der eigenen Lebensversicherung, ob sie kurzfristig oder doch eher im längerfristigen Rahmen einen entsprechenden Kapitalbedarf benötigen. Bei einem kurzfristig benötigten Kapitalbedarf gilt diesbezüglich nämlich die Beleihung einer entsprechenden Police als durchaus empfehlenswert, während der Verkauf von Policen bei einer auf Langfristigkeit ausgelegten Verkaufsstrategie sicherlich eine erstklassige Option darstellt.

Bei Verkauf bleibt der Hinterbliebenenschutz erst einmal bestehen

Bei einem Verkauf Ihrer Lebensversicherung treten Sie grundsätzlich Ihre sich aus der jeweiligen Versicherungspolice ergebenden Ansprüche an einen so bezeichneten Policeankäufer ab. Dabei verzichten Sie einerseits auf die Auszahlung der Summe, die Sie explizit bei Vertragsablauf kassiert hätten; vielmehr erhält dann der jeweilige Policeankäufer eben diesen Betrag. Auf der anderen Seite bleibt Ihnen der im Lebensversicherungsvertrag enthaltene Hinterbliebenenschutz erst einmal erhalten. Das bedeutet, dass Sie bei einem Verkauf Ihrer Lebensversicherung zwar einen überschaubaren finanziellen Verlust erleiden, dafür aber zeitnah über frisches Kapital verfügen und zudem Ihre Familie durch den bestehend bleibenden Hinterbliebenenschutz weiterhin abgesichert ist. Allerdings sollten Sie diesbezüglich berücksichtigen, dass sich im Todesfall der fällige Betrag für Ihre Hinterbliebenen reduziert. Dies liegt daran, dass der jeweilige Policeankäufer im Rahmen einer Todesfallleistung den entsprechenden Kaufpreis zuzüglich der bereits gezahlten Prämien und der anfallenden Zinsen von der auszubezahlenden Summe abzieht bzw. einbehält. Zudem genießt der Policeankäufer auch das Recht, die Police zuvor zu kündigen und nicht weiter (mit Prämien) zu bedienen. Haben Sie weitere Zusatzversicherungen in der Versicherungspolice integriert, sollten Sie sich bei einem Verkauf Ihrer Lebensversicherung schleunigst Alternativangebote einholen, da die Gültigkeit expliziter Zusatzversicherungen (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) dann prompt erlischt.

Verkaufswert ermitteln: Den inneren Wert der Police berechnen

Um den aktuellen Verkaufspreis einer Lebensversicherung zu ermitteln, wird der in der Versicherungsbranche so bezeichnete innere Wert der Versicherungspolice berechnet; dieser liegt grundsätzlich über dem jeweiligen Wiederverkaufswert. Dabei stellen in erster Linie die prognostizierte Rendite, die Kostenquote des Versicherers sowie das Alter des Versicherungsnehmers die entscheidenden Faktoren im Hinblick auf die Berechnung des An- bzw. Verkaufspreises dar. Erfahrungen haben gezeigt, dass Sie in der Regel einen Betrag erhalten, der rund ein bis fünf Prozent über dem eigentlichen Rückkaufswert liegt. Es gibt sogar Fälle, in denen Sie einen Betrag erhalten, der rund 15 Prozent über dem eigentlichen Wiederverkaufswert liegt. Auf jeden Fall sollten Sie prinzipiell mit mehreren Interessenten Kontakt aufnehmen. Dies erweist sich gerade aus dem Grund als Vorteil, da die Policeankäufer oftmals auf unterschiedliche Werte bzw. Beträge bei der Berechnung des inneren Wertes kommen. Dies ist also ein wichtiger Schritt, um das beste Angebot herauszufiltern. Zudem beugen Sie mit dieser Maßnahme dem Umstand vor, dass Sie von einigen potentiellen Policeankäufern erst gar kein Angebot erhalten werden. Das liegt in erster Linie in dem Umstand begründet, dass die Policeankäufer als Weiterverkäufer agieren. Seit Beginn der Finanzkrise ist der diesbezügliche Zweitmarkt aber zumindest zum Teil eingebrochen; das Interessen der Anleger an den jeweiligen Policen vom Zweitmarkt hat dementsprechend nachgelassen. Die Policeankäufer haben darauf in der Form reagiert, dass sie lediglich ein bestimmtes Kontingent an weiter zu verkaufenden Lebensversicherungen in ihr Leistungsportfolio integriert haben. Ist dieses Kontingent dann ausgeschöpft, unterbreiten Ihnen die Policeankäufer dann auch im Hinblick auf den Ankauf bzw. Verkauf von Lebensversicherungspolicen keine diesbezüglichen Offerten mehr.

Es müssen wichtige Voraussetzungen für einen Verkauf eingehalten werden

Über die im Vertragswerk fest gehaltenen Daten zu Ihrer Person erhält der jeweilige Käufer von Versicherungspolicen dabei grundsätzlich keine Informationen. Ganz im Gegenteil: Ein Weiterverkauf von Policen erfolgt nämlich grundsätzlich anonym, wobei Ihr Name als Versicherungsnehmer vom Policeankäufer in den Dokumenten geschwärzt wird. Neben dieser Grundvoraussetzung beim Verkauf von Lebensversicherungspolicen bestehen aber noch weitere zu erfüllende Prämissen für Sie. So können Sie Ihre Police erst ab einem erreichten Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro veräußern. Berücksichtigen Sie auch bei Ihren Planungen, dass Policeankäufer in der Regel keine Fondsgebundene Lebensversicherung ankaufen. Falls Ihre Lebensversicherung die genannten Voraussetzungen für einen Ver- bzw. Ankauf nicht im vollem Umfang erfüllt, bleibt lediglich die Kündigung der Versicherung als ernsthafte Alternative. Sollten die Voraussetzungen aber erfüllt werden, sollten Sie Ihr Hauptaugenmerk fortan auf die Unterschiede zwischen seriösen und unseriösen Policeankäufern legen. Diesbezüglich gilt: Lassen Sie sich nur auf Angebote von Anbietern ein, die im BVZL (Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen) organisiert sind. Dank dieser Maßnahme umgehen Sie bereits im Vorfeld eine mögliche Kontaktaufnahme mit unseriösen Anbietern. Grundsätzlich können Sie unseriöse Wettbewerber aber auch schon daran erkennen, dass Ihr erzielter Verkaufserlös auf Betreiben eben des Anbieters sofort wieder in geschlossene Fonds reinvestiert werden soll. Weitere Merkmale sind zum Beispiel die Ankündigung, den Kaufpreis in Raten zu begleichen, eine Gebühr für das Angebot zu verlangen oder ein Renditeversprechen zu betätigen, das fernab der Realität liegt.

Steuerproblematik: Unter bestimmten Prämissen ist die Steuerfreiheit quasi gesichert

Prüfen Sie aber immer, ob der Verkaufserlös versteuert werden muss. Ist Ihr Vertrag dabei bereits vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren vereinbart und sind mindestens bereits fünf Jahre lang die fälligen Beiträge gezahlt worden, ist ein entsprechender Verkaufserlös im Regelfall steuerfrei. Bei Verträgen, die demgegenüber erst nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können Sie mit einer 25prozentigen Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags kalkulieren. Entscheidend für die Steuer ist dabei grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der entrichteten Beiträge und dem Kaufpreis der jeweiligen Police. Ist diesbezüglich der Kaufpreis der Police niedriger als die insgesamt gezahlte Beitragsgesamtsumme, müssen Sie den Erlös in keinem Fall versteuern.

Fazit: Unter bestimmten Voraussetzungen bringt der Verkauf Ihrer Lebensversicherung Vorteile

Prüfen Sie eingehend Ihren Vertrag, bevor Sie sich für oder gegen einen Verkauf entscheiden. Dabei ist vor allem der von den Policeankäufern berechnete innere Wert einer Police für die Entscheidung von besonderer Relevanz. In der Regel erhalten Sie dann einen berechneten Preis, der rund ein bis fünf Prozent über dem Rückkaufswert liegt; in seltenen Fällen erhalten Sie sogar eine Auszahlungssumme, die rund 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Daher bleibt festzuhalten, dass Sie bei einem Verkauf - unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen - im Vergleich zu anderen Optionen den höchstmöglichen Betrag für Ihre Versicherungspolice ausbezahlt bekommen. Der Verkauf der Lebensversicherung bietet Ihnen dabei insbesondere Vorteile, wenn Sie langfristig einen bestimmten Kapitalbedarf abdecken müssen. Etwaig integrierte Zusatzversicherungen müssen Sie dann allerdings neu abschließen, da diese bei einem Verkauf der Versicherungspolice ihre Gültigkeit verlieren.