Begriff Dauerauftrag

Mit dem Begriff Dauerauftrag ist eine spezielle Form eines Überweisungsauftrags gemeint, den ein Kunde seinem Kreditinstitut erteilt.

Die charakteristischen Merkmale eines Dauerauftrages

Anders als eine Überweisung handelt es sich beim Dauerauftrag um künftig periodisch wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen, die durch regelmäßige und automatische Abbuchungen vom Konto des Zahlungsverpflichteten auf das des Empfängers geleistet werden. Der Dauerauftrag zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • regelmäßig wiederkehrende Zahlungen,
  • die in gleicher Höhe sind und 
  • an denselben Empfänger geleistet werden.

Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Dauerauftrags

Rechtsgrundlage für einen Dauerauftrag ist ein Zahlungsdiensterahmenvertrag, der in § 675f Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert ist. Inhalt dieses Vertrages ist, dass der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut einmalig die Weisung erteilt, zu festgelegten Terminen sich wiederholende Überweisungen mit einem jeweils gleichbleibenden Betrag bis auf Widerruf vorzunehmen, ohne dass weitere Weisungen erforderlich sind.

Warum einen Dauerauftrag einrichten?

In der Praxis werden Daueraufträge unter anderem für Mietzahlungen oder für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen genutzt. Die Vorteile für den Kontoinhaber bestehen darin, dass der Aufwand gering ist und sich auf die Einrichtung des Dauerauftrages und auf die regelmäßige Überprüfung der Kontoauszüge beschränkt. Mit der Einrichtung eines Dauerauftrages können Zahlungen außerdem nicht mehr vergessen werden.

Angaben für die Einrichtung eines Dauerauftrages

Es gibt einige Angaben, die bei der Einrichtung eines Dauerauftrags abgefragt werden:

  • Name und Kontodaten des Zahlungspflichtigen
  • Name und Kontodaten des Zahlungsempfängers
  • der regelmäßig zu zahlende Betrag
  • der Zahlungsbeginn
  • der Zahlungsrhythmus und
  • der Verwendungszweck

Viele Daueraufträge werden zum Monatsende ausgeführt. In diesem Zusammenhang sprechen Banken dann vom Ultimo oder Monatsultimo. Während es früher bestimmte Stichtage wie Monatsanfang, Monatsmitte und Monatsende gab, ist es heute möglich, den Ausführungstermin frei zu wählen. Manchmal fällt der jeweilige Stichtag auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag. Für diesen Fall wird abgefragt, ob der Dauerauftrag davor oder danach ausgeführt werden soll.

Die Einrichtung, Änderung oder Löschung von Daueraufträgen

Immer häufiger werden Daueraufträge im Wege des Onlinebanking eingerichtet. Eine andere Variante ist Telefonbanking, während die Variante in Papierform oder das persönliche Erscheinen bei der Hausbank Möglichkeiten sind, die kaum noch genutzt werden. Gleiches gilt für die Änderung oder Löschung eines Dauerauftrags. Auch das ist jederzeit möglich und wird größtenteils im Wege des Onlinebanking oder per Telefonbanking vorgenommen.