Inflation - Lexikon Begriff

Geldentwertung bedingt durch Fehlentwicklungen, z. B. starke Vermehrung der Zahlungsmittel, ohne daß diesem erhöhten Geldumlauf entsprechende Leistungen in Form von Warenerzeugungen und Dienstleistungen gegenüberstehen. Wenn ein Staat in Zeiten besonderer Etnwicklungen (z. B. Krieg) seinen Geldbedarf nicht mehr durch Steuerannahmen decken kann und seine Zahlungsverpflichtungen durch Kreditaufnahmen und eine Erhöhung des Geldumlaufes finanziert, sind starke Preissteigerungen die Folge.

Man spricht dann von einer inflationären Entwicklung.

Bei hohen Inflationsraten kommt es zu vermehrten Sachwertinvestitionen (Begriff: "Flucht in Sachwerte"). Gläubiger von Geldforderungen und EInkommensbezieher sind in diesem Fall benachteiligt.

In Deutschland besteht ein Schutz vor derartigen gesamtwirtschaftlichen Fehlentscheidungen durch die Tätigkeit der politisch unabhängigen Deutschen Bundesbank als oberste Währungshüterin.

In Deutschland ist die kriegsbedingte Inflation nach Beendigung des 1. Weltkrieges in den 20er-Jahren noch in guter Erinnerung. Ende 1923 waren 1 Billion Papiermark nur noch 1 Goldmark wert.

Die jüngsten Entwicklungen der Finanzkrise ruften zum Glück keine Panikreaktionen bei der Bevölkerung in Europa hervor. Ein starker Trend ist jedoch in die Verschiebung des Anlagekapitals Richtung Tagesgeld, Festgeld, Gold und Immobilien zu verzeichnen.

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