Investment Clubs - Lexikon Begriff

Investment-Clubs sind ein Zusammenschluß von Privatpersonen zur Anlage in Wertpapieren. Sie gelten in der Regel als BGB-Gesellschaften, wenn sie nicht eingetragen sind (z. B. als Verein). Die Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn über die Beiträge wirtschaftlich verfügt werden kann.

view counter

Bei ausländischen Investementanteilen gilt auch für Investment-Clubs das Zuflußprinzip, das heißt die Erträge gelten als zugeflossen, wenn sie bei der Investmentgesellschaft bzw. bei dem Investment-Club als zugeflossen anzusehen sind. Genußscheine werden stets wie echte Anteilsrechte behandelt, gleichgültig, ob sie reine Gläuberrechte oder Mitgliederrechte darstellen.

Weitere Bezeichnungen: Aktienclub, Werpapierclub, Investementclub oder Anlegerclub.

Merkhilfe: eine Vereinigung von privaten Anlegern mit dem Ziel die Geldanlage Entscheidungen gemeinsam  zu treffen und durchzuführen.

Suchen Sie ein günstiges Wertpapierdepot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Depot Vergleich mit aktuellsten Konditionen aller Direktbanken.

Wichtiger Link: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Dachverband der Investment-Clubs): www.dsw-info.de