Gesetzliche Krankenkassen

 

Gesetzliche Krankenkassen gehören zu den ältesten Sozialversicherungssystemen der Welt. Schon 1883 erstmals deutschlandweit ins Leben gerufen, bilden sie die Grundlage der sozialen Absicherung lohnabhängig Beschäftigter. Zunächst nur Arbeiter, heute alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter genießen so den Schutz im Krankheitsfalle sowie Zugriff auf zahlreiche Vorsorgeleistungen. Allerdings gibt es regional-geschichtlich schon ältere Modelle. Die älteste, heute gesetzliche Krankenkasse wurde schon 1826 zum Eigenschutz von Kleinhändlern und kaufmännischen Angestellten in Hamburg gegründet. Als Hanseatische Krankenkasse HEK besteht diese Ur-Ahnin unter den Krankenkassen bis in die Gegenwart als Ersatzkasse fort.

Gesetzliche Krankenkassen sind Pflichtversicherungen, der alle Beschäftigten bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen von derzeit 50.850 Euro angehören müssen. Dies wird als Jahresarbeitsentgeldgrenze bezeichnet. Wichtig hierbei ist, dass das Jahreseinkommen, da wo ein monatliches Gehalt festgelegt ist, ausgehend von den Brutto-Bezügen im letzten Kalendermonat des Jahres multipliziert mit 12 berechnet wird. Ein Mitarbeiter, der im laufenden Jahr ein Bruttogehalt von 4.200 Euro monatlich erhält, sich im Dezember jedoch über eine dauerhaft gültige Gehaltserhöhung auf 4.400 Euro freuen kann, hat im laufenden Jahr zwar nur 50.600 Euro verdient, das Jahresarbeitsentgelt wird aber nach den Dezember-Bezügen berechnet und macht 52.800 EUR. Damit wäre dieser Mitarbeiter nicht mehr gesetzlich Krankenversicherungspflichtig.

Dennoch kann es in vielen Fällen für Beschäftigte, bei denen die Versicherungspflicht entfällt, gute Gründe geben, auch weiterhin gesetzliche Krankenkassen zu wählen. Klassischerweise werden hier vier Szenarien angesprochen:

  1. Gesetzliche Krankenkassen sind gleichzeitig auch Familienversicherungen. Das heißt, sie greifen auch für nicht-versicherungspflichtige Ehepartner und Kinder ohne eigenes anrechnungsfähiges Einkommen. Damit stellen gesetzliche Krankenkassen gerade bei größeren Familien oft die günstigere Lösung dar.
  2. Mitarbeiter, die beim Sprung über die Jahresarbeitsentgeldgrenze bereits ein höheres Alter erreicht haben, werden auch bei einer Aufnahme in die Private Krankenversicherung in höhere Beitragsgruppen eingestuft. Gesetzliche Krankenkassen erheben bei steigendem Alter keine höheren Beiträge.
  3. Im Falle von Vorerkrankungen können bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung Leistungsausschlüsse vorgenommen werden, so dass der Versicherte gerade dort, wo er die Krankenversicherung benötigt, nicht unterstützt wird.
  4. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist meist endgültig. Die Rückkehr in gesetzliche Krankenkassen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Als fünfter Grund spricht für gesetzliche Krankenkassen, dass, möglicherweise über viele Jahre, ein persönliches Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, und der Versicherte mit den Leistungen der "Gesetzlichen" immer zufrieden war. Auch hier empfiehlt sich natürlich eine Entscheidung für den bewährten Schutz.