PKV - Private Krankenversicherung

Auch wenn die private Krankenversicherung in Ansätzen schon früher vorhanden war, kann von ihrer Etablierung doch erst im Zusammenhang mit der allgemeinen Krankenversicherungspficht ab 1883 gesprochen werden. Diese Pflicht galt nämlich nur für Arbeiter und so nahmen die neuentstandenen Krankenkassen zunächst auch nur diese Schicht auf. Andere Berufszweige sowie Selbstständige blieben außen vor, so dass hier der Bedarf nach einer privaten Absicherung im Krankheitsfalle entstand.

 

Seither galt die private Krankenversicherung als freiwillige Versicherung für Personen, die nicht versicherungspflichtig waren bzw. als Regelversicherung für Beamte. Dies hat sich allerdings im Jahre 2009 geändert. Nun gilt in Deutschland eine für fast alle Bürger gültige Versicherungspflicht. Damit wird die private Krankenversicherung auch für zahlreiche Personen außerhalb des Beamtenstandes zur möglichen Pflichtversicherung. Dies betrifft diejenigen, die kein freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein können oder wollen und deren Gesundheitsversorgung nicht aus anderen anerkannten Quellen gewährleistet ist. Konkret sind das Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Freiberufler und Selbstständige sowie, wie bisher, Beamte. Für Studenten gilt, dass diese sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien können, dann jedoch eine private Krankenversicherung abschließen müssen.

Das kann während der Studienzeit dazu führen, dass sich so ein sehr günstiger Krankenversicherungsschutz bei ausgesprochen hohen Leistungen erreichen lässt. Generell gilt für die private Krankenversicherung, dass sie für Singles oder Doppelverdiener bei einem möglichst frühen Eintrittsdatum eine günstige Alternative mit individuell festlegbaren Leistungen darstellt. Wer also nicht auf die gesetzliche Krankenkasse angewiesen ist, kann hier zusätzlich beispielsweise bei einem Aufenthalt im Krankenhaus eine Unterbringung im Einzelzimmer vereinbaren oder auch Dienste von Ärzten und Heilpraktikern in Anspruch nehmen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt sind.

Insbesondere manche Naturheilverfahren oder Methoden der alternativen Medizin werden oft von den gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt und gelten daher als nicht erstattungsfähig. Die private Krankenversicherung zeigt sich da, je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen wurde, offener. Damit eignet sich dieser Versicherungsschutz besonders auch für diejenigen, die Wert legen auf Leistungen außerhalb der Schulmedizin. Eine weitere Besonderheit der privaten Krankenversicherung spricht gerade Selbstständige und Freiberufler an. Hier kann nämlich ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden, so dass Ausfallzeiten auch finanziell kompensiert werden können.