Girokonto Vergleich

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Girokonto Informationen

Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit unerlässlich, denn nahezu alle Zahlungen werden bargeldlos ausgeführt. Wurde früher der Lohn noch in bar ausgezahlt, erfolgt dies heute fast immer auf ein solches Konto. Auch laufende Zahlungen wie Miete, Strom oder Gas werden vom Girokonto abgebucht. Für diese regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen haben Bankkunden zudem die Möglichkeit, einen sogenannten Dauerauftrag einzurichten; der Betrag wird dann zum Fälligkeitstermin abgebucht und der lästige Weg zur Bank entfällt.

In jüngster Zeit entscheiden sich zudem viele Kunden für das Onlinebanking. Bankgeschäfte können so bequem von zu Hause aus ausgeführt werden; dieses System spart viel Zeit und Geld.

Girokonto eröffnen

Ein Girokonto eröffnen ist sehr einfach. Die meisten Direkt Banken verlangen für die Eröffnung des Kontos keine Gebühren. Allerdings können für die Führung des Kontos Gebühren entstehen, die sogenannten Kontoführungsgebühren. Überzieht der Bankkunde sein Konto, entstehen zudem Soll- beziehungsweise Überziehungszinsen. Diese sind relativ hoch und liegen je nach Kreditinstitut zwischen sieben und 15 Prozent. Das Guthaben auf einem Girokonto wird in der Regel nicht oder nur gering verzinst. Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie auch für Studenten und Auszubildende ist diese Kontenart bei vielen Kreditinstituten kostenfrei. Beim Girokonto eröffnen genügt in der Regel die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (muss bei der Online-Eröffnung bei der Post zur Identifizierung vorgelegt werden). Ausländische Mitbürger benötigen darüber hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung und eventuell auch eine gültige Arbeitserlaubnis. Bei Eröffnung eines Girokontos erhalten die Bankkunden eine Bankkarte (EC-Karte); mit dieser kann in zahlreichen Geschäften bargeldlos bezahlt werden. Mit gleicher Karte kann man Bargeld am Geldautomaten abheben. Um immer einen aktuellen Überblick über sein Konto zu haben, stehen in jeder Bankfiliale Kontoauszugsdrucker bereit.

Das Konto kann vom Bankkunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Auch die Bank kann dem Kunden sein Konto kündigen, muss hier aber triftige Gründe wie etwa Betrug oder Geldwäsche nachweisen können.

Girokonto Lexikon

Das sogenannte Girokonto ist ein von institutionellen Kreditinstituten oder Direktbanken für private und geschäftliche Bankkunden geführtes Kontokorrentkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Girokonten werden für den Zahlungsverkehr eingesetzt, doch dazu besteht ein allgemein gültiger Vordruckzwang (im Rahmen der Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden). Für alle Zahlungsverkehrszwecke sind die vom kontoführenden Institut zugelassenen Vordrucke zu verwenden. Hierzu gehören Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge oder Wertpapieraufträge. Diese Aufträge müssen schriftlich, per Online-Banking oder Terminals erfolgen. Gebräuchlich ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der Maestro-Karte und Kundenkarte.

Generell müssen ohne besondere Vereinbarungen Verfügungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs durch Kontoguthaben gedeckt sein. Das verlangt auch das Überweisungsrecht des § 676 Abs. 2 Satz 3 BGB, wonach ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden sein muss. Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben oder eine ausdrücklich eingeräumte Kreditlinie für diese Verfügungen nicht ausreicht, die Verfügungen aber vom Kreditinstitut dennoch ausgeführt werden. Es handelt sich um eine sog. "geduldete Kontoüberziehung". Ausdrücklich eingeräumte Kredite sind insbesondere Dispositionskredite „Dispo“, die vertraglich vereinbart werden. Viele Gebühren rund um die Nutzung des Girokontos haben die Rechtsprechung beschäftigt (siehe hierzu Artikel über Bankgebühren). Guthaben auf Girokonten werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Sollzinsen für Inanspruchnahmen von Krediten (genehmigte Kreditlinien bzw. geduldete Überziehungen) richten sich nach dem jeweiligen Preisaushang. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch, sie liegt in der Regel zwischen 7 und 15 Prozent. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Die Mehrzahl der Banken bietet jedoch inzwischen auch kostenlose Girokonten an, was jedoch meistens an Bedingungen geknüpft wird, wie zum Beispiel ein regelmäßiger Geldeingang oder eine reine Online-Kontoführung. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos.

Im Rahmen des Kontoeröffnungsantrages (mit Schufa-Klausel), der die Grundlage des Girovertrages bildet, bestehen in Deutschland für die Geldinstitute bei der Eröffnung eines neuen Girokontos zwei gesetzliche Verpflichtungen, die die Identität des Inhabers betreffen. Nach § 154 AO ist eine Legitimationsprüfung erforderlich, die den Kreditinstituten Gewissheit über den Namen und die Anschrift des Verfügungsberechtigten verschafft. Denn niemand darf für sich oder einen Dritten ein Konto auf einen falschen oder erdichteten Namen eröffnen. Nach § 8 Geldwäschegesetz (GwG) muss bei jeder Kontoeröffnung eine Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung abgegeben werden. Hiernach versichert der Kunde, dass die Kontoeröffnung auf eigene Rechnung erfolgt (Konto für eigene oder fremde Rechnung).

Dazu muss ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass (z.T. mit Meldebestätigung) vorgelegt werden. Bei ausländischen Bürgern ist zudem noch eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis vorzulegen. Juristische Personen, wie eine GmbH oder ein eingetragener Verein, weisen ihre Rechtsfähigkeit durch entsprechende Dokumente (Gesellschaftsvertrag oder Handelsregister) nach. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands, Geschäftsführers, persönlich haftenden Gesellschafters richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und ist entsprechend nachzuweisen.

Die eigentliche Identifizierung geschieht durch Feststellung des Namens aufgrund des Personalausweises oder Reisepasses sowie des Geburtsdatums und der Anschrift, soweit sie darin enthalten sind. Außerdem müssen Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Ausweises festgestellt werden. Diese Angaben hat das Institut zu notieren. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 GwG sollen, soweit möglich, die zur Feststellung der Identität vorgelegten Dokumente kopiert werden. Die Legitimationsprüfung führen Direktbanken entweder selbst durch oder sie nutzen das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG.

⇒ Liste der alternativen Banken zu DKB

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