Organisatorische Umstellungen bei SEPA-Überweisungen, die Sie jetzt angehen sollten.
- Geben Sie auf Ihren Rechnungen schon jetzt IBAN und BIC an; diese finden Sie z.B. auf Ihrem Kontoauszug.
- Fragen Sie Ihre Zahlungsempfänger, bzw. Zahlungspflichtigen nach deren IBAN und BIC. Wenn Sie sofort alle Ihre Zahlungen umstellen möchten, dann stehen Ihnen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, die die Konvertierung für Sie übernehmen.
- Verwenden Sie IBAN und BIC ab sofort im Inlandszahlungsverkehr und für Ihre EU-Überweisungen in Euro anstatt Kontonummer und Bankleitzahl. Sofern Sie eine Zahlungsverkehrssoftware der HVB verwenden, können Sie sofort SEPA-Überweisungen tätigen.
- Verwenden Sie nur noch den neuen SEPA Überweisungs- und Zahlscheinvordruck.
- Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware und Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit und sprechen Sie Ihren Softwarehersteller auf SEPA-Fähigkeit an.
- Prüfen Sie Ihre EDV-Programme auf SEPA-Fähigkeit und planen Sie frühzeitig die Umstellung in Ihrem Unternehmen.
- Schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung ab, um bei Ihren Kunden SEPA-Lastschriften einziehen zu können. Hierbei unterstützt Sie Ihr Betreuer.
- Beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank.
Verwenden Sie das SEPA-Datenformat bei Lastschrifteinreichungen.
Hier finden Sie die Checkliste SEPA-Überweisung als PDF-Download (45 KB).
Neue SEPA Zahlunsverkehrs-Instrumente
- SEPA-Überweisung (Credit Transfer)
- SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core)
- Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)
- SEPA-Firmenlastschrift (Direct Debit B2B)
- Pre-Notification – Vorabinformation
Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig auf SEPA umgestellt haben?
Ich habe eine Frage wie kann ich Online banking machen
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