Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr stellt SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) in Europa eine echte Neuerung dar, da es hierfür bislang kein standardisiertes Verfahren gibt.
Für diese Lastschrift ist ein Mandat erforderlich. Das Mandat ist die rechtliche Grundlage zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen, um SEPA-Lastschriften einziehen zu können.
Bestehende Einzugsermächtigungen können für die Ausführung einer Basislastschrift als SEPA-Basislastschrift-Mandat umgedeutet werden und müssen nicht nochmals neu eingeholt werden.
Der Zahlungsempfänger und seine Bank müssen die Lastschrift so frühzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen
- bei einer Erst- oder Einmallastschrift mindestens 5 Tage* (TARGET-Tage) und
- bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage* vor Fälligkeit vorliegt.
Bitte beachten Sie dabei zusätzlich Annahmefristen der Banken. Der Zahlungspflichtige hat die Möglichkeit, eine Lastschrift bis zu 8 Wochen nach dem Belastungszeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabe bei nicht vorhandenem Mandat ist sogar 13 Monate lang möglich.
* Ab November 2013 kann der Zeitraum auf einen Tag verkürzt werden (Basislastschrift mit verkürzter vortauffrist).