Pfandbrief


Anzeige

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts dient der Pfandbrief als Refinanzierungs-Instrument der Hypothekenbanken. Die aktuelle gesetzliche Grundlage bildet das am 19. Juli 2005 verabschiedete Pfandbrief- Bundesgesetz mit dem Kürzel PfandBG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - entscheidet über die Anträge von Kreditinstituten, Pfandbriefe zur Refinanzierung einzusetzen. Der Begriff "Pfandbrief" steht in der Kreditwirtschaft für ein solides, risikoarmes, verzinsliches Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird. Im Ranking der sicheren Wertpapiere rangiert es in etwa auf Augenhöhe mit der Bundesanleihe, wobei in der Regel höhere Renditen realisiert werden. Insgesamt 39 Pfandbriefbanken haben sich im Verband der deutschen Pfandbriefbanken organisiert. Ihr Produkt, der Pfandbrief, zählt zur Wertpapierklasse der "Covered Bonds".

Der Pfandbrief: Synonym für kontrollierte Sicherheit

Der Begriff "Pfandbrief" steht bei Anlegern für "Bonität erster Klasse". Nur wenige staatliche Emittenten, wie beispielsweise Bundesanleihen, bieten Anlegern ein ähnlich hohes Maß an Sicherheit. Diese gute Reputation fußt auf der Tatsache, dass Pfandbriefe durch ein klar definierte Deckungsmasse besichert sein müssen, deren materieller Wert den Emissionswert des Pfandbriefs übersteigt. Dieses Qualitätsmerkmal kennzeichnet den Unterschied zu unbesicherten Anleihen, deren Garantien auf Rückzahlungsversprechen beruhen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im deutschen Kreditwesengesetz - KWG - sowie im Pfandbriefgesetz - PfandBG - geregelt. Zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts benötigen Kreditinstitute eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin. Zusätzliche Wertschätzung bezieht der Pfandbrief aus dem Prinzip der Doppelhaftung: Neben der Deckelung des Risikos durch materielle Sicherheit haftet zusätzlich die emittierende Bank mit ihrem Vermögen.

Vier Pfandbrief-Typen und ihre Deckungsmassen

Der "Pfandbrief" umfasst vier Hauptgruppen mit jeweils spezifischen Deckungsmassen:

  • Öffentlicher Pfandbrief: Dieses Wertpapier ist vielen langjährigen Marktbeobachtern unter der Bezeichnung "Kommunalobligationen" geläufig. Die Deckungsmasse besteht aus Forderungen gegen die "öffentliche Hand".
  • Hypotheken-Pfandbrief: Seine Deckungswerte bestehen aus grundpfandrechtlich besicherten Hypothekar-Krediten auf Grundstücke.
  • Flugzeug-Pfandbrief: Seinen Deckungs-Hintergrund bilden Darlehensforderungen, deren Besicherung auf öffentlich registrierten Flugzeug-Hypotheken begründet ist.
  • Schiffs-Pfandbriefe: Sie beziehen ihre Deckungsmasse aus Darlehensforderungen, deren Besicherung durch Schiffs-Hypotheken aus dem Schiffsregister erfolgt.
  • Unter der Bezeichnung "Jumbo-Pfandbrief" wurde im Jahr 1995 ein Pfandbrief mit besonderen Produktmerkmalen etabliert. Den "Jumbo" charakterisiert ein Mindest-Emissionsvolumen, das sich über einer Milliarde Euro bewegt. Die Besonderheit: Mindestens fünf Banken verpflichten sich gegenüber dem Emittenten und sorgen für ein besonders hohes Maß an Liquidität und Kursstabilität.

Werthaltige Bereicherung des Portfolios

Welche Rolle kann der Pfandbrief für Sie als Anleger einnehmen? Aufgrund seiner besonderen Produkteigenschaften ist er als eine werthaltige Bereicherung des strukturierten Portfolios eine gute Wahl. Als Fazit gilt die kurze Zusammenfassung der Pfandbrief-Charakteristika:

  • Verzinsliches Wertpapier
  • Börsengehandelt
  • In Stückelungen für Privatpersonen erhältlich
  • Risikoarme Geldanlage
  • Klare gesetzliche Grundlage durch PfandBG-Gesetz
  • BaFin-Kontrolle.
Banken Lexikon: