Kontovollmacht - jeder Kontoinhaber kann auf entsprechendem Bankvordruck anderen Personen eine Vollmacht einräumen, die den Bevollmächtigten berechtigt, über das Konto zu verfügen. Dabei ist zu unterscheiden bezüglich einer Einzelvollmacht oder einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung bei mehreren Personen.
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