Volksbanken - Lexikon Begriff


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Volksbanken sind Genossenschaftsbanken, die in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft geführt werden. Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen sind in der genossenschaftlichen Bankenorganisation organisiert (Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR), an deren Spitze die deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) steht. Die addierte Bilanzsumme der 2.500 deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken betrug im Jahr Milliarden (davon: Milliarden Kreditgeschäft).


Die insgesamt 2.504 Volksbanken und Raiffeisenbanken beschäftigen in Deutschland ca. 170.000 Mitarbeiter. Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder beträgt 13,7 Mio. Die genossenschaftliche Bankenorganisation besteht aus der DG-Bank mit Sitz in Frankfurt, 3 regionalen genossenschaftlichen Zentralbanken, der genossenschaftlichen Hypothekenbanken und der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

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