EC-Karte - Lexikon Begriff


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Die von Kreditinstituten ausgegebene ec-Karte ist einer Kreditkarte vergleichbar, die von privaten Kreditkartenorganisationen ausgegeben werden. Die ec-Karte berechtigt den Inhaber zur Bargeldversorgung bei angeschlossenen Geldinstituten, zur bargeldlosen Zahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Europa und einigen europanahen außereuropäischen Staaten. Die Anwendung der Karte erfolgt in Verbindung mit einer persönlichen Geheimzahl an ec-Geldautomaten, electronic cash-Terminals und edc-Terminals. Der Höchstbetrag bei jeder Inanspruchnahme beträgt maximal bis zu 500 Euro (variiert je nach Bank) bzw. bis zum entsprechenden Garantiebetrag in der jeweiligen Landeswährung.

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