Depot - Lexikon Begriff


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Bei einem Kreditinstitut vorhandene Möglichkeit zur Verwahrung von Wertpapieren und Angebot von Dienstleistungen, wie Stimmrechtswahrnehmung auf Hauptversammlungen, Ausübung von Bezugsrechten, Einziehung von Zinsen und Dividenden, etc. Normalform ist heute die Sammelverwahrung oder Girosammelverwahrung (bei Wertpapiersammelbanken) im Gegensatz zu der früher üblichen Streifbandverwahrung. Aus Kontrollgründen führen Banken zwei Arten von Depotbüchern nebeneinander. Das persönliche Depot und das Sachdepot. Das persönliche Depot wird auf den Namen des Depotinhabers geführt, das Sachdepot ist nach Wertpapierarten geordnet. Das Sachdepot ist für die Verwaltungsarbeit der Bank von besonderer Wichtigkeit. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Bank regelt das Depotgesetz. Es enthält eine Reihe von Vorschriften zum Schutz des Depotinhabers.

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