Neben der SEPA-Basislastschrift (DD) wird die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) eingeführt. Diese dient nur zum Einzüg von Forderungen zwischen Nichtverbrauchern und Firmen. Abweichend von der SEPA-BasisLastschrift (DD-Core), sind hier folgende Merkmale zu beachten:
- Es besteht keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch nach Belastung.
- Rückgaben durch die Bank des Zahlungspflichtigen müssen innerhalb von 2 Bankarbeitstagen nach Kontobelastung erfolgen.
- Das Mandat muss ein gesondertes Firmenlastschrift-Mandat sein.
- Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der Firmenlastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Zahlerbank hinterlegt sein).
- Vorlage bei Einreichung spätestens 1 Tag vor Fälligkeit.
- Nicht jede Bank unterstützt dieses Verfahren.
Banken Lexikon: