Hypothekenbanken - Begriff


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Bankinstitute, in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder KGaA, mit spezialisiertem Geschäftskreis auf der Grundlage des Hypothekenbankgesetzes. Gewähren langfristige Immobilien-Kredite (refinanziert durch Hypotheken-Pfandbriefe) und Darlehen an Gebietskörperschaften u. ä. Personen des öffentlichen Rechts (refinanziert durch Kommunalschuldverschreibungen). Besichem Ihre Forderungen durch erststellige Grundpfandrechte oder gleichwertige Sicherheiten. Unterliegen ebenfalls der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Hypothekenbanken werden auch als Realkreditinstitute bezeichnet.

HYPOTHEKENBANKGESETZ IHBG

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