Geschäftsfähigkeit - Begriff


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Geschäftsfähigkeit bedeutet die Ausübung von Rechtsgeschäften durch eigene, wirksame Willenserklärungen. Volle Geschäftsfähigkeit besteht ab dem 18. Lebensjahr (früher 21. Lebensjahr). Ab diesem Zeitpunkt können eigene Rechtsgeschäfte wirksam getätigt werden. Zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr besteht beschränkte Geschäftsfähigkeit. Bei Rechtsgeschäften ist in diesem Fall die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund) erforderlich, falls es sich nicht um ein Rechtsgeschäft handelt, das lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt oder aus "Taschengeldmitteln" erfüllt wird.

Banken Lexikon: