Abschreibung - Lexikon Begriff


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Durch Abschreibung werden Wertminderungen von Wirtschaftsgütern bilanziell berücksichtigt. Während der steuerliche Begriff der Absetzung für Abnutzung (AfA - § 7 EStG) nur auf abnutzbare Wirtschaftsgüter zu beziehen ist, wird der Begriff der Abschreibung für das nicht abnutzbare Anlagevermögen und für das Umlaufvermögen, insbesondere Forderungen, Beteiligungen usw. verwendet.

Man spricht steuerlich  auch von Teilwertabschreibungen oder vom Zurückgehen auf den niedrigeren Teilwert (§ 6 EStG sind nur bei der Gewinn-Ermittlung, Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG bei sämtlichen Einkuftsarten möglich. Beide Wertmiderungen mindern jeweiligen Einkünfte.

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