Kreditinstitut ist eine Bezeichnung für alle Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die nach § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) zur Führung von Bankgeschäften befugt sind. Dies bedeutet: Es wird im Rahmen eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes eine Geschäftsart betrieben, die das KWG in § 1 als „Bankgeschäft" qualifiziert und das Bundesaufsichtsamt hat die Erlaubnis erteilt. „Finanzinstitute" dagegen betreiben banknahes Geschäft, ohne Kreditinstitut zu sein. Nicht als Kreditinstitute gelten u. a. die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Siehe auch: Banken, Kreditwesengesetz
Tagesgeld Vergleich, Festgeld Vergleich, Girokonto Vergleich, Kredit Vergleich
Anhang | Größe |
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Banken Lexikon: