SEPA-Lastschrift-Mandat


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Durch das SEPA-Lastschrift-Mandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.

Die Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift ist ein gültiges Mandat des Zahlungs¬pflichtigen, das fest definierte Bestandteile hat:

  • Das Mandat ist schriftlich zu erteilen. Eine elektronische Mandatserteilung bereitet Ihre UniCredit Bank AG zurzeit vor.
  • Sie sind als Lastschrifteinreicher verpflichtet, das Mandat aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Das Mandat kann jederzeit, wie auch beim bisherigen Last-schriftverfahren, durch den Zahlungspflichtigen widerrufen werden.

Was muss auf einem SEPA-Lastschrift-Mandat stehen?

  • Name, Adresse und Gläubiger-ldentifikationsnummer.
  • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung erteilt wird.
  • Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlungspflichtigen.

Was ist eine Mandatsreferenz?

  • Sie ist Bestandteil des jeweiligen Mandats.
  • Sie umfasst bis zu 35 alphanumerische Stellen.
  • Sie kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler vor dem ersten Einzug mittels Pre-Notification bekannt gegeben werden.
  • Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben, dies kann z. B. die Kundennummer sein.