Einlagensicherung in Europa

Einlagensicherung EuropaDie Einlagensicherung schützt Bankkunden vor Verlusten durch eine Zahlungsunfähigkeit ihres Geldinstituts und Europa vor Panikreaktionen, die eine unkontrollierte Ausweitung einer solchen Krisensituation zur Folge hätten. Trotz der europaweit vereinheitlichten Regelung ist der Begriff europäische Einlagensicherung nur bedingt richtig, denn die Implementierung und finanzielle Ausstattung der Bankensicherungssysteme liegt weiterhin in nationalstaatlicher Verantwortung. Im Folgenden lesen Sie, was Sie als Bankkunde über die Einlagensicherung in Europa wissen sollten.

Wie ist die europäische Einlagensicherung entstanden?
Der Übergang von rein nationalen Systemen zu einer harmonisierten Einlagensicherung erfolgte in Europa 1994 mit der EU-Richtlinie 94/19/EG. Im Rahmen der Finanzkrise von 2008 stellte sich heraus, dass die hier festgelegten Mindestanforderungen nicht ausreichend waren. Daher erfolgte eine zügige Anpassung mit der Richtlinie 2009/14/EG. In diesem Zusammenhang wurde vor allem die Deckungssumme bis Ende 2010 auf 100.000 Euro angehoben. Das ist der Betrag, dessen Rückzahlung für jeden Kunden einer Bank innerhalb einer festgelegten Frist garantiert ist. Weitere Änderungen erfolgten 2014 im Zuge der Einführung der europäischen Bankenunion. Diese mussten bis zum 3. Juli 2015 auf nationaler Ebene gesetzlich verankert werden und betreffen vor allem die Punkte

  • schnellere Auszahlung,
  • verbesserte Information,
  • Finanzierung.

Demnach soll die maximale Frist für die Rückzahlung bis 2024 von bisher 20 auf sieben Tage verkürzt werden, Bankkunden sollen beispielsweise auf Kontoauszügen auf die Einlagensicherung hingewiesen werden und jedes EU-Land muss einen eigenen Einlagensicherungsfonds bereitstellen, der mit 0,8 Prozent der Summe aller im jeweiligen Land gesicherten Einlagen ausgestattet sein soll.

Was ändert sich durch die europäische Harmonisierung der Einlagensicherung?
Für deutsche Konteninhaber ändert sich wenig durch die Harmonisierung der europäischen Einlagensicherungssysteme. In Deutschland entsprechen sie im Allgemeinen bereits den neuen Standards. Eventuell müssen einzelne Einlagensicherungsfonds besser ausgestattet werden, um die Grenze von 0,8 Prozent zu erreichen. Deutsche Privatbanken und Geldinstitute aus dem öffentlichen Sektor sind in gesetzliche Systeme für die Einlagensicherung eingebunden, die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken haben eigene, historisch gewachsene Einrichtungen für die Institutssicherung, die den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen gleichgestellt werden können. Die Institutssicherung ist zwar keine direkte Einlagensicherung, da sie das Geldinstitut vor Zahlungsschwierigkeiten schützt und nicht den einzelnen Kunden vor den Folgen einer Insolvenz. Die Rückzahlung der Einlagen ist aber in beiden Fällen gleichermaßen gesichert.

Welche Forderungen deckt die Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung deckt Ansprüche gegenüber einem Geldinstitut, die daraus entstehen, dass Kunden der Bank Gelder anvertrauen. Geschützt sind also zum Beispiel Spareinlagen, Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie Termingelder. Über die Anlegerentschädigung sind auch Forderungen abgesichert, die durch Verkaufserlöse aus Wertpapiergeschäften, Dividenden und Ausschüttungen entstehen, allerdings nur zu 90 Prozent und bis zu einer Höhe von 20,000 Euro. Gar nicht ersetzt werden dagegen Forderungen aus Genussrechten und eigenen Wechseln der Bank sowie Inhaber- und Orderschuldverschreibungen. Die Einlagensicherung erfasst allerdings ausschließlich Währungen der EU-Mitgliedsstaaten. Neben Euro-Einlagen sind daher zum Beispiel auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften in Britischen Pfund gesichert, nicht aber in Schweizer Franken oder US-Dollar.

Wer wird durch die Einlagensicherung geschützt?
Die gesetzliche Einlagensicherung schließt neben Privatpersonen auch Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und kleine Unternehmen ein. Viele Banken schützen die Gelder Ihrer Kunden auch noch zusätzlich, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Welcher Personenkreis von dieser freiwilligen Einlagensicherung profitiert ist im Einzelfall in den Satzungen oder Statuten der jeweiligen Einlagensicherungseinrichtungen festgelegt.

So minimieren Sie Ihr persönliches Risiko im Rahmen der Einlagensicherung
Wenn Sie mit Ihren Einlagen die Deckungshöhe der Einlagensicherung überschreiten, bieten sich mehrere Möglichkeiten, Ihr persönliches aus einer möglichen Bankeninsolvenz resultierendes Risiko zu reduzieren. Die festgelegten Grenzwerte für die Deckungshöhe beziehen sich jeweils auf einen Konteninhaber und ein Geldinstitut. Wenn Sie also bei zwei verschiedenen Banken jeweils 75,000 Euro deponieren, ist Ihr Kapital besser geschützt, als wenn Sie bei einer Bank Einlagen in einer Höhe von 150,000 Euro haben. Das gilt aber nicht nur für die Einlagensicherung. Selbst wenn Sie berücksichtigen, dass solche Ereignisse typischerweise in Krisenzeiten auftreten, die für alle schwierig sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Institute gleichzeitig zahlungsunfähig werden doch geringer. In dieser Hinsicht ist es auch egal, ob Sie Ihr Konten bei deutschen Banken oder im europäischen Ausland eröffnen. Durch die Harmonisierung der Einlagensicherung gelten in Europa überall die gleichen Bedingungen für die Konteninhaber.

Durch die Bindung der Grenzwerte an die Person des Konteninhabers ergibt sich noch ein weiterer Punkt, der nicht so leicht zu erkennen ist. Bei Gemeinschaftskonten existieren mehrere Konteninhaber und jeder von ihnen hat einen Anspruch auf eine Einlagensicherung in voller Höhe. Wenn Sie also mit einem Partner ein Gemeinschaftskonto eröffnen, sind Ihre Einlagen bereits bis 200.000 Euro durch die Einlagensicherung gedeckt.

Was ist bei einer Bankenpleite zu beachten?
Wenn Sie sich Sorgen um die Zahlungsfähigkeit Ihrer Bank machen, ist zunächst einmal wichtig, welchem Einlagensicherungssystem das Institut angehört. Diese Information ist eine Pflichtangabe im Preisaushang der Geldinstitute und steht in der Regel auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Außerdem erhalten Sie bei der Neueröffnung eines Kontos auch detaillierte Informationen über die Einlagensicherung. Im Einzelnen ist für private Banken und Bausparkassen in Deutschland eine Tochtergesellschaft des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) zuständig, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Das gilt auch für deutsche Niederlassungen von Banken aus dem europäischen Ausland sowie für deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Geldinstitute. Zwei weitere Entschädigungsinstitutionen übernehmen die Sicherung für öffentliche Geldinstitute, beispielsweise Förderbanken, respektive Wertpapierhandelsunternehmen. Dazu gehören neben Kapitalanlagegesellschaften auch Finanzdienstleister allgemein.

Sollten Sie als Kunde eines dieser Institute von einem Fall betroffen sein, in dem die Einlagensicherung greift, dann werden Sie von der entsprechenden Entschädigungseinrichtung unaufgefordert über diese Tatsache informiert. Das passiert aber erst dann, wenn eine Insolvenz oder dergleichen eindeutig feststeht. Sobald Sie eine Nachricht über das Eintreten der Einlagensicherung erhalten, sollten Sie allerdings aktiv werden, denn Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung bei der Entschädigungseinrichtung anmelden, damit sie nicht verfallen. All das entfällt bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen sowie bei Landesbanken und Bausparkassen der Länder, weil die Einlagen dort mittelbar, über die Institutssicherungseinrichtungen geschützt sind.

Fazit
Die Einlagensicherung in Europa bietet einen EU-weit einheitlichen Schutz für Gelder, die Kunden Banken und anderen Unternehmen der Finanzwirtschaft anvertrauen. Diesen Schutz bewirken Sparkassen, Genossenschafts- und Landesbanken über eine Institutssicherung, die eine Insolvenz einzelner Geldinstitute ausschließt. Alle anderen sind über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert, die den einzelnen Kunden aus einer Bankeninsolvenz resultierende Verluste bis zu einer festgelegten Maximalhöhe erstattet. Das System soll das Vertrauen in die Geldinstitute auch in Krisenzeiten sichern und Panikreaktionen verhindern, die das gesamte Wirtschaftssystem belasten.


Einlagensicherung - Sicherheit für Ihr Geld in Europa

Land Einlagensicherung
DeutschlandEinlagensicherung DeutschlandEinlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken:
Einlagen sind bis zu 30% des Eigenkapitals der Bank abgesichert.
ÖsterreichEinlagensicherung ÖsterreichGesetzliche Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers in Österreich:
Einlagen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.
NiederlandeEinlagensicherung Niederlande (Holland)Niederländische Einlagensicherung (Depositogarantiestelsel):
Alle Einlagen bis 100.000 Euro sind zu 100% garantiert.
FrankreichEinlagensicherung FrankreichEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
SchwedenEinlagensicherung SchwedenEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
BulgarienEinlagensicherung BulgarienEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
ItalienEinlagensicherung ItalienEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
PolenEinlagensicherung PolenEinlagen sind bis 100.000 Euro zu 100% gesichert.
GrossbritanienEinlagensicherung Großbritanien (England)Pro Kunde sind 85.000 britische Pfund (ca. 100.000 Euro) zu 100% gesichert.
NorwegenEinlagensicherung NorwegenEinlagen sind bis zu 2 Mio Norwegischen Kronen gesichert (ca. 240.000 Euro).
EuropaEinlagensicherung Europäische Union (EU)Nach Vorgabe der Europäischen Union sollen die Einlagen bis 100.000 Euro zu 100% gesichert sein.