Ratgeber Bankenwechsel


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Es gibt zahlreiche Gründe die für einen Bankenwechsel sprechen. Diese reichen von einem besseren Beratungsservice bis zu einer erheblichen Kostenersparnis, den das gewünschte Geldinstitut bietet. Viele Bankinstitute versprechen bei einem Wechsel zudem auch hohe Geldprämien. Damit der Bankenwechsel auch einwandfrei über die Bühne geht, sollten allerdings einige Aspekte beachtet werden.

Girokonto zieht automatisch um

Wer sich auf die Suche nach einer neuen Hausbank begibt, sollte sich über seine eigenen Ansprüche im Klaren sein. Sofern günstigere Konditionen der Beweggrund dafür sind, so können gerade Direkt- und Onlinebanken dank der niedrigen Verwaltungskosten punkten. Wer hingegen einen Vor-Ort-Service sowie eine umfassende Beratung durch einen eigenen Ansprechpartner sucht, ist bei einer Filialbank besser aufgehoben. Erfolgt ein Wechsel der Hausbank und wird ein Girokonto bei dem neuen Geldinstitut benötigt, so müssen Sie in der Regel nichts weiter unternehmen. Denn zahlreiche Geldinstitute nehmen dem Neukunden sämtliche Formalitäten ab, die mit dem Girokontowechsel einhergehen. Umfasst sind etwa Änderung von Einzugsermächtigungen und Daueraufträge bis hin zu Informationen aller Stellen, die regelmäßig Geld an Sie überweisen. Bis die Bank diese Formalitäten erledigt hat, bietet es sich an, zweigleisig zu fahren und zwei Girokonten zu führen. Nehmen Sie die Kündigung Ihres bisherigen Kontos erst vor, wenn Ihnen die neue Kredit- und EC-Karte samt Geheimnummer zur Verfügung stehen und die notwendigen Daten für das Online-Banking vorliegen. Noch vor dem Kontowechsel sollten Sie bisherige Geldkarten-Chips entladen. Anschließend können Sie die alte Karte durch Zerschneiden entwerten und samt Kündigung an Ihre alte Bank zusenden.

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Informieren Sie alle Geldgeber und -empfänger

Sofern Sie auf Nummer sicher gehen wollen und dies alles selbst veranlassen möchten, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über alle Einzugsermächtigungen sowie Daueraufträge verschaffen und Stadtwerken, Telekommunikationsanbietern, Energieversorgern, Versicherungen, GEZ und weiteren Beteiligten Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Untenstehende Checkliste hilft Ihnen dabei, keine Stelle zu vergessen. Informieren müssen Sie auch den Arbeitgeber sowie alle Stellen, von denen Sie selbst Überweisungen erhalten. Beachten Sie, dass viele Banken für die Löschung oder Bearbeitung von Daueraufträgen eine gewisse Vorlaufzeit benötigen. Es empfiehlt sich, den Auftrag hierfür nicht später als eine Woche vor Ausführung des letzten Dauerauftrages zu erteilen und einen festen Termin für die Löschung des Auftrages vorzugeben. Denken Sie zudem an alle Abbuchungsaufträge, da Lastschrift-Rückbuchungen zumeist mit hohen Folgekosten verbunden sind. Ein Blick auf die Kontoauszüge des letzten Jahres kann sich an dieser Stelle als hilfreich erweisen. Nutzen Sie gleich die Gelegenheit und prüfen Sie, ob die Lastschriften noch aktuell sind.

Checkliste - Wem ist die neue Kontoverbindung mitzuteilen?

  • Arbeitgeber
  • Rentenstelle
  • Behörden (Bafög-Stelle, Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt)
  • Versicherungen (z.B. Kfz-, Privathaftpflicht-, Hausrat- Kranken- und Lebensversicherung)
  • Telefon- und Kommunikationsanbieter (z.B. DSL-Anbieter, Internetprovider, Mobilfunk- und Telefonanbieter)
  • Versorger (GEZ, Kabelnetzbetreiber, Wasser, Gas, Strom)
  • Steuerberater
  • Vermieter
  • Abonnements (E-Papers, Zeitungen, Zeitschriften)
  • Kinder (z.B. Nachhilfe, Musik-Unterricht, Sportvereine, Schulessen, Kinder-Betreuung, Kinderkrippe / -garten)
  • Fachhochschule, Universität, Privatschule
  • Hobby / Sport (z.B. Konzert-Abo, Sportvereine, Fitness-Studio, VHS-Kurse, Sprachschule)
  • Banken ( z.B. als Referenzkonto für Baufinanzierung oder Tagesgeld)
  • Spenden
  • Ebay
  • Versandhäuser
  • Krankenkasse (in erste Linie für Selbständige, zumal bei Angestellten der Arbeitgeber die Beiträge in der Regel direkt überweist)

Was bei Dispokrediten gilt

Haben Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter zu Ihrem Girokonto ein Dispositionskredit in Anspruch genommen, stehen Ihnen bei einem Wechsel des Geldinstituts diverse Möglichkeiten offen. In vielen Fällen wird dieser von der neuen Bank übernommen, so dass Sie den bestehenden Dispokredit ohne weiteres ablösen können. Sofern Sie dies nicht möchten oder sich die Banken dieser Möglichkeit verschließen, können die den Dispo vom neuen Konto bedienen, bis Sie alle Verbindlichkeiten abgelöst haben. Der Nachteil hierbei liegt darin, dass Sie finanziell für zwei Konten aufkommen müssen. Ein einheitliches Vorgehen hierzu gibt es in der Bankbranche nicht. Suchen Sie am besten das Gespräch mit den betreffenden Banken. Ohnehin sollten Sie zunächst mit Ihrem neuen Anbieter klären, wie hoch der Verfügungsrahmen des Dispokredits ausfallen darf.

Was es bei bestehenden Kreditverträgen zu beachten gibt

Ein Bankenwechsel bietet sich nicht selten auch bei offenen Krediten an, gerade dann, wenn Zinsersparnisse winken. In diesem Fall gestaltet sich der Wechsel zum neuen Anbieter samt Kredit allerdings nicht ganz so einfach. Sie sollten allen voran einen Antrag bei Ihrer Wunschbank stellen und dort gegebenenfalls ein Konto eröffnen, um einen Darlehensvertrag abschließen zu können. Das neue Geldinstitut wird zumeist wieder eine Schufa-Auskunft einholen und Einkommensnachweise von Ihnen fordern. Beachten Sie, dass eine Umschuldung zu Gunsten der neuen Bank zumeist mit Kosten einer vorzeitigen Vertragsaufhebung bei Ihrer bisherigen Bank zur Folge hat. Rechnen Sie daher die mit dem Wechsel verbundenen Ersparnisse mit den hieraus resultierenden Kosten auf. Oftmals erhebt die alte Bank Gebühren in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sofern Sie sich zu einem Bankenwechsel entschließen, den Kredit jedoch bei Ihrer bisherigen Bank weiterführen möchten, so können Sie Ihre Kreditraten problemlos von Ihrem neuen Girokonto aus bedienen. Teilen Sie Ihrem Kreditgeber einfach den Kontowechsel mit.

Freistellungsaufträge nicht vergessen

Möchten Sie auf Steuerersparnisse im Zusammenhang mit Zinseinkünften nicht verzichten, so ist bei einem Wechsel der Bank zwingend der Freistellungsauftrag zu ändern. Denn Sie sollten beachten: Freistellungsaufträge erlöschen in diesem Fall nicht automatisch. Aus diesem Grund ist die Verteilung der Freistellungsaufträge zwischen Ihrer neuen und Ihrer alten Bank abzuklären. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass für das neue Depot oder Konto Steuern einbehalten werden, sobald Zinsen oder andere Erträge gutgeschrieben werden. Falls für das alte Konto oder Depot bereits Erträge im laufenden Jahr verbucht wurden, sollten Sie bei Ihrem bisherigen Geldinstitut eine Freistellung in Höhe des Zinsertrages bis Jahresende belassen. Für Erträge bei Ihrem neuen Anbieter können Sie den verbleibenden Freibetrag nutzen. Sind im laufenden Jahr hingegen keine Kapitalerträge freigestellt worden, sollten Sie den gesamten Freibetrag zur Ihrer neuen Bank mitnehmen. Einen Vordruck für einen Freistellungsauftrag erhalten Sie bei jeder Bank, in den meisten Fällen finden Sie das Formular auch auf der Webseite des Instituts. Sofern Wertpapiere übertragen werden sollen, übermittelt die übertragende Bank der übernehmenden Bank die Anschaffungsdaten. Steuerliche Nachteile löst der Übertrag somit nicht aus - sofern damit kein Gläubigerwechsel verbunden ist. Zu einer späteren Pauschalbesteuerung kann es aber bei bestimmten Finanzinnovationen wie etwa Garantiezertifikaten kommen. Um sicher zu gehen, sollten Sie im Zweifel Kontakt zu einem Bankmitarbeiter aufnehmen.

Fazit

Ein Bankenwechsel kann mit attraktiven Ersparnissen beim Girokonto, günstigeren Kreditbedingungen sowie besseren Zinskonditionen einhergehen. Er bringt allerdings auch einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich, der keinesfalls vernachlässigt werden sollte. Werden etwa bestimmte Stellen nicht über den Kontowechsel informiert oder Freistellungsaufträge nicht richtig ausgeschöpft, drohen Steuerverluste sowie Zusatzkosten in Form von Mahngebühren und Entgelte für Rücklastschriften.

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