Unabhängig von Ihrer Kreditwürdigkeit und den Geldeingängen können Sie bei der Bank Ihrer Wahl ein Guthabenkonto eröffnen bzw. einrichten und führen. Im Volksmund wird ein Konto dieser Art auch als Bürgerkonto oder Basiskonto bezeichnet. Wie es der Name bereits beinhaltet, funktioniert dieses Konto ausschließlich auf Guthabenbasis. Daher können Sie als Karten- respektive Kontoinhaber das Guthabenkonto auch nicht überziehen; es muss immer im Plus bleiben.
Konto auf Guthabenbasis: Bonität und Schufa-Einträge ohne wirkliche Bedeutung
Überweisungen und anderweitige Geldgeschäfte können Sie über dieses Konto nur solange abwickeln, bis Sie das Guthaben aufgebraucht haben. Da Sie bei einem solchen Konto nicht überziehen und daher auch keine Schulden bei dem jeweiligen Geldinstitut aufbauen können, ist ein Schufa-Eintrag für die Eröffnung eines Guthabenkontos unerheblich. Dank eines Guthabenkontos kann dann - trotz negativer Schufa-Einträge - am bargeldlosen Geldverkehr teilgenommen werden. Prinzipiell hat jeder Bürger in Deutschland das Recht auf eben dieses Konto auf Guthabenbasis. Allerdings ist dieses "Girokonto für jedermann" von der DK (Die Deutsche Kreditwirtschaft) als eine freiwillige Selbstverpflichtung seitens der Geld- bzw. Kreditinstitute definiert.
Konto für jedermann: Ab September 2016 besteht eine gesetzliche Verpflichtung
Eine tatsächliche rechtliche Grundlage besteht noch nicht. Das kann sich aber bald ändern. Diesbezüglich hat das Europäische Parlament (EP) am 15. April 2014 nämlich beschlossen, dass sämtliche EU-Bürger einen gesetzlichen Anspruch (hier: Kontrahierungszwang) auf ein entsprechendes Basis-Girokonto bzw. Konto auf Guthabenbasis haben. Bis zum 18. September 2016 soll diese Vorgabe in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland befindet sich der entsprechende Gesetzentwurf aktuell zur expliziten Beratung im Finanzausschuss des Bundestages. Auch im Hinblick auf die Höhe der Gebühren bei Guthabenkonten gibt es bislang noch keine einheitliche Regelung. Laut expliziten Untersuchungen legen zahlreiche Banken diese im Vergleich zu einem normalen Girokonto deutlich höher fest. Im Zuge der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Basis-Girokonto ist aber auch diesbezüglich mit einer Neuregelung respektive mit einer Standardisierung der Gebühren zu rechnen.
Auf Dispokredit und herkömmliche Kreditkarten müssen Sie verzichten
Ein nur auf Guthaben basierendes Konto ist allerdings nicht vor Pfändungen geschützt. Um sich vor diesen nachhaltig zu schützen, benötigen Sie stattdessen ein so bezeichnetes Pfändungsschutzkonto. Als Inhaber eines Guthabenkontos erhalten Sie von Ihrer Hausbank oder zum Beispiel von einem Online-Geldinstitut auch keinen Dispokredit oder eine herkömmliche Kreditkarte. Allerdings gewähren Ihnen einige Banken so bezeichnete Prepaid-Kreditkarten von Visa oder Mastercard. Dies erfolgt dabei ohne eine entsprechende Kreditierung. Stattdessen müssen Sie dann die jeweilige Karte - sofern genügend Deckung vorhanden ist - über Ihr Basis-Girokonto aufladen. Hier gilt es aber klug auszuwählen, da diese Angebote von den einzelnen Geldinstituten recht unterschiedlich gehandhabt wird.