Goldmünzen gehören vermögensteuerlich zum sonstigen Vermögen, bei Bilanzierung zum Betriebsvermögen. Beim Verkauf von Goldmünzen mit Gewinn kann ein Spekulationsgewinn gem. § 23 EStG entstehen (Stand 1997).
Der Handel mit Gold- und Silbermünzen unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn es sich um Zahlungsmittel handelt, die jedoch wegen ihres Metallwertes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (§ 4 Nr. 8b UStG).
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