Investment Clubs - Lexikon Begriff


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Investment-Clubs sind ein Zusammenschluß von Privatpersonen zur Anlage in Wertpapieren. Sie gelten in der Regel als BGB-Gesellschaften, wenn sie nicht eingetragen sind (z. B. als Verein). Die Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn über die Beiträge wirtschaftlich verfügt werden kann.

Bei ausländischen Investementanteilen gilt auch für Investment-Clubs das Zuflußprinzip, das heißt die Erträge gelten als zugeflossen, wenn sie bei der Investmentgesellschaft bzw. bei dem Investment-Club als zugeflossen anzusehen sind. Genußscheine werden stets wie echte Anteilsrechte behandelt, gleichgültig, ob sie reine Gläuberrechte oder Mitgliederrechte darstellen.

Weitere Bezeichnungen: Aktienclub, Werpapierclub, Investementclub oder Anlegerclub.

Merkhilfe: eine Vereinigung von privaten Anlegern mit dem Ziel die Geldanlage Entscheidungen gemeinsam  zu treffen und durchzuführen.

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Wichtiger Link: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Dachverband der Investment-Clubs): www.dsw-info.de

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