Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere), die auf den Inhaber lauten und die zur Refinanzierung von Hypothekenkrediten von Hypothekendarlehen, sog. Realkreditinstituten, ausgegeben werden. An die Ausgabe derartiger Inhaberverschuldverschreibungen werden im HypBankG hohe Anforderungen gestellt. So müssen jederzeit die Höhe der ausgegebenen Pfandbriefe durch erstrangige Hypotheken oder geeignete Ersatzdeckungen gedeckt sein.
Der Zinssatz der Hypotheken muß dabei mindestens dem Zinssatz entsprechen, der dem Inhaber des Pfandbriefes gezahlt wird. Ferner verlangt das Gesetz weitgehende Laufzeitkongruenz von Aktiv- und Passivseite, und limitiert das Emissionsvolumen durch Bindung an das haftende Eigenkapital der Bank.
Hier finden Sie eine ausführliche Definition "Pfandbrief".