Renten - Lexikon Begriff


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Allgemeine Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere, aber auch lebenslange kontinuierliche Zahlungen, z.B. der Sozialversicherungsträger an die Versicherten nach Ausscheiden aus dem Berufsleben. Für den Rentenberechtigten gehört die Rente zu den sonstigen Einkünften. Sie wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Beim Rentenverpflichteten sind die Rentenzahlungen unter Umständen Sonderausgaben (§ 10 EStG.).

Der wichtigste Stützpfeiler der Sozialgesetzgebung in Deutschland ist das dynamische Rentensystem. Die Reichsregierung unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck gründete erstmals 1889 eine Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter. Die vier Prinzipien unseres heutigen Rentensystems sind:

Das Leistungsprinzip

Die Rente ist lohnbezogen. Wer hohe Beiträge einbezahlt, soll später eine entsprechend hohe Rente erhalten.

Das Prinzip der Umlagefinanzierung

Dabei finanzieren die Beiträge der Erwerbstätigen unmittelbar die Rentenkasse. Die Beitragszahler erwerben den Anspruch einer Rentenzahlung bei Erreichung des Rentenalters mit Anspruch auf eine Witwenrente bei verheirateten Rentenbeziehern.

Das Solidarprinzip

Danach werden Kindererziehungszeiten, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit von allen Beitragszahlern mitgetragen.

Das Prinzip der dynamischen Rente

Danach folgen die Renten kontinuierlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Damit sollen die Renten den einmal erreichten Lebensstandard auch im Alter sichern. Die Rentenbezieher sollen weiterhin am Produktivitätsfortschritt der Gesellschaft teilnehmen.

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