Girosammeldepot - Begriff


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Im Girosammeldepot werden die Wertpapiere von den verwaltenden Wertpapiersammelbanken für den Depotkunden, unter Zwischenschaltung von dessen Hausbank, verwahrt. Dieser hat keinen Anspruch auf einzelne, numerierte Strücke, sondern besitzt nur einen Bruchteilseigentumsanspruch am Gesamtbestand der Wertpapiere einer bestimmten Kategorie. Zum Girosammeldepot bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung durch den Kunden. Eine gesondere Aufbewahrung der Wertpapiere kann vom Hinterleger gem. § 2 Satz 1 Depotgesetz (DepotG) verlangt werden. Aktuelle Konditionen finden Sie im tagesaktuellen Depot Kosten Vergleich.

Girosammeldepot wird auch unter dem Begriff Girosammelverwahrung geführt.

Banken Lexikon: