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Der Wertpapierhandel ist in Deutschland weit verbreitet. Die Wertpapiere der jeweiligen Händler bzw. Anleger werden dabei von einer Bank aufbewahrt. Früher standen hierfür explizit Schließfächer zur Verfügung. Seitdem Papiere aber digital sowohl gehandelt als auch gehandhabt werden, dient das so bezeichnete Depotkonto als digitaler Aufbewahrungsort. Dieses Konto wird grundsätzlich von einer Bank zur Verfügung gestellt. In diesem Depot liegen dann die jeweiligen Wertpapiere rund um Aktien und Anleihen. Zusätzlich wird an dieser Stelle dann auch die Stückzahl oder der Nennbetrag sowie der aktuelle Wert virtuell hinterlegt. Ohne ein solches Depot ist es nicht möglich, Transaktionen rund um den Verkauf oder den Kauf von Wertpapieren durchzuführen.

Auf einen Blick: Gründe für einen Depotübertrag

In Deutschland gibt es zahlreiche Anbieter von Wertpapier-Depots. In der Praxis ist es daher aufgrund dieser Konstellation möglich, dass es zu einem Depotübertrag kommt. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, wobei vornehmlich folgende Optionen als wesentlich gelten:

  • Ist ein Anleger nicht mehr zufrieden mit seinem aktuellen Depotanbieter, erfolgt oftmals ein Wechsel zu einem anderen Depotanbieter.
  • Oftmals kommt ein Depotübertrag auch dann zustande, wenn ein Anleger zum Beispiel Prämienangebote eines anderen Depotanbieters nutzt und mit seinem ganzen Wertpapier-Portfolio zu diesem Anbieter wechselt. Gerade höhere Tagesgeldzinsen oder Bonuszahlungen bewegen Anleger zu diesem Schritt.
  • Ein Depot kann auch im Rahmen einer Erbschaft übertragen werden, sollte der Depotinhaber verstorben sein.
  • Auch eine Schenkung ist möglich. In diesem Fall wird das komplette Depotportfolio oder auch nur ein bestimmter Teil des Depots an den jeweils Beschenkten übertragen.
  • Es ist ebenfalls möglich, das Depot an den Ehepartner oder etwa an ein gemeinsam geführtes Depot zu übertragen.
  • Möglich ist auch die Depotübertragung an einen Dritten. Dies erfolgt zum Beispiel durch eine direkte Veräußerung des Depotinhalts.
  • Zudem kann es auch zu einem Depotübertrag innerhalb eines Anbieters kommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Gläubigerwechsel vollzogen wird.

Stichwort Abgeltungssteuer: Die Unterschiede liegen im Detail

Unterschieden wir dabei generell zwischen einem Übertrag des Depotkontos mit gleichzeitigem Gläubigerwechsel und der Depotübertragung ohne Gläubigerwechsel. Bei einem Übertrag des Depots an den Ehepartner, bei einer Schenkung oder auch bei einer Erbschaft kommt es dabei zu einem gleichzeitigen Gläubigerwechsel. In diesem Fall sollten verschiedene Punkte beachtet werden. So nimmt bei einem Übertrag aufgrund einer Erbschaft die Bank keine steuerlichen Abzüge vor. Denn für diese Form des Depotübertrags fällt keine Abgeltungssteuer an. Stattdessen erfolgt - gemäß des Erbschaftsteuergesetzes - ausschließlich eine entsprechende Benachrichtigung. Auch bei Depotübertragungen durch Schenkungen wird keine Abgeltungssteuer abgezogen. Die Bank informiert das Finanzamt lediglich über den Vorgang.

Transparenz schaffen durch ein gezieltes Informieren

Gleiches gilt beim Depotübertrag an den Ehepartner bzw. auf ein gemeinsam geführtes Depot: Abgeltungssteuer wird nicht abgezogen; das zuständige Finanzamt erhält lediglich eine Meldung vom Broker bzw. von der depotführenden Bank. Erfolgt dagegen der Übertrag eines Depots an einen Dritten und dies steht nicht im Kontext mit einer Schenkung, einer Erbschaft oder dem Ehepartner, zieht die Bank bzw. der Broker möglicherweise die Abgeltungssteuer selbst ab. In diesem Fall wird der Übertrag dann als eine reine Veräußerung bewertet. Dies ist aber nicht grundsätzlich der Fall. Wichtig ist es daher, schon im Vorfeld bei der jeweiligen Bank nachzufragen. Dann gibt es später keine böse Überraschung.

Nicht nur wegen Prämien wechseln: Die Gesamtkosten immer im Blick haben

Wechselt der bisherige Depotinhaber lediglich die Bank bzw. den Broker, findet demgegenüber kein Gläubigerwechsel statt. Somit werden auch nur die bereits bekannten Daten der Anschaffung der sich im Depot befindlichen Wertpapiere weitergegeben. Diese Anschaffungsdaten dienen dann als maßgebliche Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt. Aber Vorsicht: Ein solcher Wechsel lohnt sich nur, wenn bessere Konditionen zuzüglich einer etwaigen Prämienzahlung geboten werden. Nur wegen einer Neukunden-Prämie einen Depotübertrag zu realisieren, kann sich dagegen auch schon mal als Trugschluss herausstellen. Und zwar dann, wenn die Gesamtkosten - wie beispielsweise die Kosten für die Depotführung und die Orderkosten - die Gebührenstruktur des bisherigen Depotkontos übersteigen.

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