Jeder Kunde einer Bank hat die Möglichkeit, bei dieser ein sogennanntes Tagesgeldkonto anzulegen. Dabei handelt es sich um ein kontokorrent ("in laufender Rechnung") verzinstes Konto mit unbestimmter Laufzeit und variablem Zinssatz, das in der Regel online geführt wird. Der Inhaber des Kontos kann täglich in vollem Umfang über sein Guthaben verfügen, kann Beträge beheben oder Einzahlungen tätigen, ein Überziehungsrahmen ist bei dieser Kontenart allerdings nicht möglich. Tagesgeldkonten sind nicht für den geschäftlichen oder privaten Zahlungsverkehr vorgesehen, sie dienen dem Spar- und Vorsorgegedanken und unterliegen jener Einlagensicherung, die von der Europäischen Union für das betreffende Land festgelegt wurde. Die Konditionen von täglich fälligem Geld werden von den Kreditinstituten aus marketingpolitischen Erwägungen oft sehr günstig gestaltet, da auf diese Weise meist zahlreiche neue Bankkunden gewonnen werden können.
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Wie wird das Tagesgeld berechnet?
Die Berechnung der Zinsen von täglich fälligem Geld erfolgt seitens der Banken nach einer festgelegten Methode, die unter mehreren zur Verfügung stehenden Berechnungsverfahren ausgewählt wird. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl der Tage pro Monat und Jahr, welche der Berechnung zugrunde liegen. Grundsätzlich wird die Zinsberechnung beim Tagesgeld stets taggenau durchgeführt, wobei sämtliche Kontenbewegungen (Ein- und Auszahlungen, Überweisungen auf Referenzkonten) sowie Zinsstaffeln und Bonuszinsen zu berücksichtigen sind. Zinsgutschriften erfolgen je nach vereinbartem Zinstermin entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Bei den meisten deutschen Banken hat sich im Laufe der Zeit die sogenannte "Deutsche Methode" zur Berechnung der Tageszinsen etabliert. Sie wird auch als "30/360-Methode" bezeichnet, da sie mit 360 Tagen pro Jahr und 12 Monaten á 30 Tagen rechnet.
Daneben existieren folgende Methoden:
- act/360 (Euromethode),
- act/365 (englische Methode)
- act/act (taggenaue Methode)
Der Begriff "act" steht dabei für "actual" was bedeutet, dass in diesem Fall die tatsächliche Anzahl der Monatstage (zum Beispiel im Januar 31) zur Berechnung herangezogen wird.
Der Zinsberechnung von täglich fälligem Geld liegt stets folgende Formel zugrunde: (Anlagebetrag * Tage* Zinssatz) / (365 * 100)
Dies ergibt beispielsweise bei einem zu verzinsenden Kapital von 10.000 Euro, einem Zinssatz von 2% und einer Laufzeit von 15 Tagen einen Zinsertrag von 8,22 Euro. (10000*15*2/365*100)
Zinstermine beim Tagesgeld
Nicht nur das Rechenverfahren ist entscheidend für die Zinsberechnung, Tagesgeld ist stets auch von den Zinsterminen abhängig, denn diese beeinflussen die Entwicklung des veranlagten Kapitals. Für die Zinsgutschrift existieren in der Praxis drei Varianten. Die Zinsen werden dem Konto entweder am Ende des Jahres (pro anno - abgekürzt p.a.), vierteljährlich oder monatlich gutgeschrieben. Je häufiger eine Zinsgutschrift erfolgt und je höher das allgemeine Zinsniveau ist, desto stärker macht sich der sogenannte Zinseszinseffekt bemerkbar. Denn die Zinsen werden dem veranlagten Kapital zugeschlagen und in der Folge mitverzinst, was durch die fortlaufende Kapitalvermehrung bedingte, stetig steigende Zinsgutschriften zur Folge hat. Im Gegenzug bewirken Kapitalbehebungen eine entsprechende Verringerung zukünftiger Zinsgutschriften.