Als Zinseszins wird der Zins bezeichnet, der auf bereits - innerhalb vergangener Berechnungsperioden - verzinste Kapitalanlagen berechnet wird. Ein Zins dieser Art kommt also nur genau dann zum Tragen, wenn die zuvor fälligen Zinsen schon kapitalisiert und dem Kapital zugeschlagen wurden; er kann daher allgemein als ein Zins auf Zinsen definiert werden. Die jeweils gutgeschriebenen Zinsen werden also in allen Folgeperioden mitverzinst. Der Zinseszins kommt zum Beispiel bei Geldanlagen zum Einsatz, da hierbei kontinuierlich bestimmte Zinserträge, die sich aus dem Zinssatz und dem angesparten Kapital ergeben, dem Guthaben jeweils zugeschlagen werden und sich somit eine immer wieder neue Berechnungsgrundlage von Ausgangskapital und kapitalisierten Zinsen heraus kristallisiert. Ihr angelegtes Kapital wächst durch den Zinseszins somit weitaus schneller, als dies ohne Zinseszins-Berücksichtigung möglich wäre. Allerdings besetzt der Begriff Zinseszins nicht ausschließlich positive Felder. Zwar sorgt er einerseits für eine exponentielle 1) Steigerung von Kapital- bzw. Geldanlagen, auf der anderen Seite lässt ein Zins dieser Art aber auch etwaige Schulden schneller und stärker anwachsen. Alles Wissenswerte rund um diese spezielle Verzinsung und die zugehörige Zinseszinsrechnung erfahren Sie in diesem Ratgeber "Zinseszins".
Der Zinseszinseffekt generiert eine positive Wirkung auf den Vermögensaufbau
Der so bezeichnete Zinseszinseffekt ist dabei einer der wichtigsten finanzmathematischen Instrumente, bei dem der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle spielt. Dieser Effekt basiert auf der bereits oben erwähnten Tatsache, dass Sie als Anleger auf die generierten Zinserträge Ihres Gesparten noch einmal Zinserträge erhalten. Dieser Prozess bzw. Effekt wird in der Finanzwelt auch Akkumulation genannt, was dem Sammeln von Zinserträgen gleichkommt. Gerade bei der Wahl von Anlage- bzw. Bankprodukten sollten Sie einen möglichen Zinseszinseffekt stets berücksichtigen. Während nämlich bei einigen Bankprodukten lediglich eine jährliche Auszahlung der Zinsen an den Sparer angeboten wird, werden bei anderweitigen Produkten, die auf den Zinseszinseffekt setzen, die erwirtschafteten Zinsen gleich wieder mit angelegt. Demzufolge fallen Ihre Zinserträge dann im Folgejahr immer höher aus als im Jahr zuvor. Ein Beispiel verdeutlicht die komfortable Situation für Sie als Anleger.
Unterschiedliche Arten von Wachstum: Exponentielles, lineares und kubisches Wachstum.
Haben Sie im ersten Jahr 10.000 Euro bei einer Bank angelegt und dafür (angenommene) zehn Prozent Zinsen erhalten, so beläuft sich Ihr Anlagekapital zu Beginn des zweiten Jahres auf exakt 11.000 Euro. Jetzt werden die Zinsen aus dem ersten Jahr mitverzinst; somit sind im folgenden Jahr - aufgrund des Zinseszinseffekts - bereits 12.100 Euro vorhanden. Der Zinseszinseffekt kann also - über mehrere Jahre betrachtet - Ihr Vermögen deutlich anwachsen lassen. Insbesondere zum Beispiel im Rahmen der privaten Altersvorsorge kann mittels des Zinseszinseffekts ein stattliches Vermögen aufgebaut werden.
Vorsicht bei Krediten: Zinseszinseffekt kann in bestimmten Fällen den Schuldenberg erhöhen
Dieser positive Zinseszinseffekt wird im Umkehrfall aber schnell zu einem Klotz am Bein. Nehmen Sie nämlich einen Kredit bei einem Geldinstitut auf, wird aus diesem Vorteil prompt ein großer Nachteil. Können Sie etwa Ihre Raten für einen Bankkredit nicht mehr zahlen, wächst aufgrund des Zinseszinseffekts Ihr Schuldenberg von ganz alleine weiter. Gerade bei langfristigen Krediten mit vergleichsweise hohen Kreditsummen und Raten sorgt der Zinseszins in einem solchen Fall für einen raschen Anstieg der Schuldensumme. Vorbeugen können Sie, in dem Sie nur einen Kredit in Anspruch nehmen, bei dem Sie die Raten von Ihrem Arbeitseinkommen begleichen können und der über eine überschaubare Laufzeit verfügt.
Zinseszinsverbot: Rechtsgrundlagen stehen gerade bei Schuldverhältnissen im Fokus
Gerade bei Krediten oder diesbezüglichen Schuldverhältnissen rücken in Bezug auf den Zinseszins die gesetzlichen Rechtsgrundlagen in den Fokus. So ist zum Beispiel gemäß des BGB explizit bei Schuldverhältnissen eine Vereinbarung über Zinseszinsen, die im Voraus getroffen wurden, nicht statthaft und damit nichtig (§?248 Abs. 1 BGB). Der Gesetzgeber will mit diesem Vereinbarungsverbot eine übermäßige und nur schwer durchschaubare Zinskumulation verhindern, wobei gerade im Verzugsfall (§?289 Satz 1 BGB) diese Verhinderung einer dementsprechenden Zinskumulation eine eminent hohe Bedeutung erlangt. Grundsätzlich gilt daher, dass Verzugszinsen von rückständigen Zinsen in keiner Form berechnet werden dürfen. Allerdings ist eine nachträglich getroffene Vereinbarung von Zinseszinsen zulässig.
Ausnahmeregelungen beim Zinseszinsverbot
Ausgenommen von diesem Zinseszinsverbot sind aber prinzipiell sowohl Guthabenzinsen auf entsprechende Einlagen bei Geld- bzw. Kreditinstituten als auch auf Hypotheken von Pfandbriefbanken aufgeschlagene Darlehenszinsen (§?248 Abs. 2 BGB). Zudem bildet auch das Kontokorrent ein Ausnahmefall im Hinblick auf das generelle Verbot von Zinseszinsen; hier stellt die besondere Rechtsfolge die Befreiung vom gesetzlichen Zinseszinsverbot dar (§?355 Abs. 1 HGB). Käme nämlich auch beim Kontokorrent das Zinseszinsverbot zum Tragen, würde dies ein eminentes Hindernis für die Erreichung des angestrebten Vereinheitlichungs- und Vereinfachungszwecks bilden. Denn in einem Kontokorrentverhältnis werden ausschließlich die Zinsen, die am Schluss einer jeden Abrechnungsperiode nicht beglichen wurden, wieder in den jeweils neuen (hier: aktuellen) Saldo eingestellt und letztendlich auch mitverzinst.
Zinsen von Verzugszinsen: Wirksamer Schuldnerverzug als Basis für Schadenersatzansprüche
Der Gläubiger kann als Schadensersatz - gemäß §?286 Abs.1 sowie §?289 Satz 2 BGB - genau dann Zinsen von Verzugszinsen einfordern bzw. verlangen, wenn er den jeweiligen Schuldner aufgrund entstandener Verzugszinsbeträge wirksam in den so bezeichneten Schuldnerverzug gesetzt hat. Der Bundesgerichtshof begründet seine diesbezügliche Auffassung mit dem Umstand, dass das in §?289 Satz 1 BGB formulierte Zinseszinsverbot lediglich die "gesetzlichen" Verzugszinsen berühre bzw. betreffe. Allerdings ist insoweit ein entsprechender Schadensersatzanspruch aufgrund einer verzögerten Zinszahlung nicht generell auszuschließen; diese Auffassung ergebe sich laut des Bundesgerichtshofs aus der entsprechenden Regelung des §?289 Satz 2 BGB.
Fazit: Zinseszinseffekt - ein zweischneidiges Schwert
Nutzen Sie den Zinseszinseffekt gerade für Ihren Vermögensaufbau; hier wirkt der Zinseszins uneingeschränkt positiv. Hüten Sie sich demgegenüber vor der unbedachten Aufnahme von Krediten. Zwar kommt auch bei diesem Umkehrfall der Zinseszins respektive der Zinseszinseffekt zum Tragen, aber der Vorteil besteht hier auf Seiten des Kreditgebers bzw. des Gläubigers. Bei Nichteinhaltung der Abzahlungsmodalitäten können Ihre Schulden dann exponentiell wachsen. Die Aufnahme eines überflüssigen Kredits oder ein ständiges Kaufen auf Pump sollten daher tunlichst vermieden werden. Wenn Sie nicht umhin kommen, sich Geld zu leihen, sollten Sie zumindest die Kreditlaufzeit so knapp wie möglich gestalten. Zudem sollten Sie absolut sicher sein, dass Sie mit Ihrem Einkommen zuverlässig die Raten tilgen können. Ansonsten kann Sie der Zinseszinseffekt finanziell arg beuteln.
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1) Exponentielles Wachstum (auch als unbegrenztes oder freies Wachstum bezeichnet) beschreibt ein mathematisches Modell für einen Wachstumsprozess, bei dem sich die Bestandsgröße in jeweils gleichen Zeitschritten immer um denselben Faktor steigert.