Ratgeber "Sparbuch für Enkelkind" - So sparen Sie richtig
In der sogenannten "guten alten Zeit" gehörte das Sparbuch zu den traditionellen Geschenken anlässlich der Geburt oder Taufe eines Enkelkinds. Sparen ist auch heute noch attraktiv. Zwar befinden sich die Zinsen derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau, es gibt jedoch trotzdem interessante Sparmöglichkeiten. Großeltern, die für ihr Enkelkind eine bestimmte Summe anlegen oder regelmäßig einen monatlichen Betrag sparen möchten, können aus verschiedenen Sparvarianten auswählen. Wie Sie am besten für Ihr Enkelkind die passende Sparform finden und was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber "Sparbuch für Enkelkind".
Das Sparbuch als klassisches Sparmodell für Enkelkinder
Vielleicht stellen Sie sich die Frage, ob ein Sparbuch überhaupt noch zeitgemäß ist. Geringe Zinsen und steigende Inflationsraten sind nicht unbedingt ein Anreiz zum Sparen. Vielleicht ist auch die junge Familie in einer Situation, in der Ihr Sparbetrag besser für dringend notwendige Ausgaben verwendet werden könnte. Wenn dies der Fall ist, wägen Sie ab, was Ihnen wichtig ist und womit Sie Ihr Enkelkind am besten unterstützen können. Unter Umständen können Sie den geplanten Sparbetrag splitten. Wenn Sie regelmäßig über einen Banksparplan einen gewissen Betrag auf das Sparbuch einzahlen möchten, können Sie - abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten - einen Teil davon den Eltern bereits während der Kindheitsphase zukommen lassen. Sinnvoll wäre die Maßgabe, wofür dieses Geld verwendet werden soll, zum Beispiel für Musikunterricht oder Sportverein. Wer einen einmaligen Betrag auf dem Sparkonto anlegen möchte, kann ebenfalls mit einem Teilbetrag den Eltern des Enkelkindes unter die Arme greifen.
Sparen für das Enkelkind ist trotz aller Bedenken nach wie vor eine sinnvolle Sache. Das Geld ist sicher angelegt und steht dem Nachwuchs erst ab der Volljährigkeit zur Verfügung. Der Sparbetrag kann für den Erwerb des Führerscheins genutzt werden oder für den Kauf des ersten eigenen Autos. In der Ausbildung oder während des Studiums ist ein größerer Geldbetrag ebenfalls höchst willkommen.
Wenn Sie für Ihr Enkelkind Zukunftsvorsorge betreiben möchten, ist das klassische Sparbuch als Anlagemöglichkeit geeignet. Es gibt mehrere Varianten, die sich hinsichtlich Kontoinhaber und Verfügungsberechtigung unterscheiden.
Variante I: Sie eröffnen das Konto auf Ihren eigenen Namen und lassen eine Verfügung zugunsten Dritter eintragen. Dieser "Dritte" ist Ihr Enkelkind. Dieses Modell hat den Vorteil, dass außer Ihnen bis zur Volljährigkeit des Kindes niemand über das Guthaben verfügen kann. Ihnen gelingt damit eine Überraschung, wenn Ihr Enkel später das Geld bekommt.
Variante II: Ihr Enkelkind ist Kontoinhaber. Dafür müssen die Eltern des Kindes den Antrag auf Kontoeröffnung unterschreiben, sie wissen also Bescheid. Die Erziehungsberechtigten sind auch dazu berechtigt, über das Sparguthaben zu verfügen - allerdings dürfen davon nur Ausgaben bestritten werden, die für das Kind notwendig sind. Diese Variante funktioniert gut, wenn die Vertrauensverhältnisse innerhalb der Familie intakt sind. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit erlischt die Verfügungsberechtigung der Eltern, das jetzt erwachsene Enkelkind kann frei über das Guthaben auf dem Sparkonto verfügen.
Bei beiden Versionen können Sie entweder zu Beginn einen Betrag auf das Sparkonto einzahlen und später nach Belieben aufstocken oder sich für monatliche Sparraten entscheiden. Die Banken bieten zahlreiche Sparmodelle an, die sich im Aufbau und in der Zinsgestaltung unterscheiden. Interessant sind auch Modelle, bei denen Ihr Enkelkind den Sparbetrag nicht in einer Summe, sondern als Ratenauszahlung erhält.
Alternative Spar- und Anlageformen
Neben dem Klassiker, über den Sie im Ratgeber "Sparbuch für Enkelkinder" informiert werden, gibt es eine Reihe weiterer Spar- und Anlageformen. Statt eines Sparbuchs können Sie für Ihr Enkelkind auch in einen Sparbrief investieren. Weitere Möglichkeiten sind die Anlageformen Tagesgeld und Festgeld. Des Weiteren können Sie für Ihr Enkelkind den Geldbetrag in einen Fondssparvertrag einzahlen. Mit dieser Variante erzielen Sie höhere Zinsen als beim klassischen Sparbuch, die Anlageform ist dennoch relativ sicher. Das Risiko hängt von der Art des Fonds ab. Bei einem Aktienfonds gehen Sie ein höheres Risiko ein - lassen Sie sich vor Abschluss ausführlich über die Ertragsvarianten und Risikofaktoren beraten.
Immer zu beachten: Der Freistellungsauftrag
Bei allen Sparformen und auch für Wertpapier- und Aktiendepots gilt, dass die Zinsen unter bestimmten Umständen versteuert werden müssen. Für die Steuerpflicht gelten Freigrenzen. Alleinstehende haben einen Freibetrag bis zu einer Zinshöhe von 801 Euro, für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, beläuft sich der Freibetrag auf 1602 Euro. Damit die Zinserträge nicht automatisch versteuert werden, muss der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegen. Der Freistellungsauftrag bezieht sich immer auf den jeweiligen Kontoinhaber. Sie können bei mehreren Banken mehrere Freistellungsaufträge hinterlegen, wenn der Gesamtzinsertrag unter der Freibetragsgrenze liegt. Die Gesamtsumme der Freistellungsaufträge darf jedoch den Freibetrag nicht überschreiten. Sie stellen den Antrag bei der jeweiligen Bank, er gilt immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Während des Jahres können Sie den Antrag nach Belieben ändern, jedoch nicht für vergangene Jahre.
Wenn der Freistellungsauftrag fehlt, muss die kontoführende Bank die sogenannte Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abführen. Sie können die Steuer über die Einkommenssteuerveranlagung ganz oder teilweise zurück erhalten.
Wenn das Enkelkind selbst Kontoinhaber ist, muss ebenfalls ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Auch Kinder können unter Umständen steuerpflichtig sein, deshalb ist diese Vorsorgemaßnahme notwendig. Es kommt aber auch auf das Gesamtvermögen an und darauf, ob das Kind eventuell bereits eigene, sonstige Einnahmen hat, zum Beispiel Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz.
In steuerlicher Hinsicht ebenfalls erwähnenswert ist die Schenkungssteuer. Hier gelten hohe Freibeträge. Das Sparbuch für das Enkelkind gilt rechtlich als Schenkung. In einem Zeitraum von zehn Jahren dürfen Sie 200.000 Euro steuerfrei an Ihr Enkelkind verschenken. Bei Schenkungen über diesem Betrag fällt Schenkungssteuer an.
Sparen für das Enkelkind: Eine sinnvolle Vorsorge
Trotz niedriger Zinsen ist das Sparbuch eine sehr sichere Anlageform. Das Geld steht dem volljährigen Enkel zur Verfügung und kann für das Studium oder die erste eigene Wohnung verwendet werden.