Das Sparbuch ist eine der wenigen Anlageformen der Kreditinstitute, Banken und Sparkassen, die im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte Kriege, Währungswechsel und Reformen überstanden hat. Mit der Erfindung des Sparbuchs wurde dem "kleinen Mann" schon um das Jahr 1815 ermöglicht sein Erspartes für schlechte Zeiten, mögliche Arztrechnungen oder die damals übliche Aussteuer zurückzulegen. Die Ausgabe erfolgte zuerst als Sparkarte oder Sparschein, die im Laufe der Jahre zum Sparbuch umgewandelt wurden. Wie auch heute erfolgte eine jährliche Zinsgutschrift, die zum ersparten Kapital addiert wurde.
In der heutigen Zeit ist das Sparbuch als Anlageform aus der Mode geraten. Niedrige Zinsen und steigende Inflationsraten lassen das angesparte Geld auf den Kassenbüchern zum Minusgeschäft werden. Dazu kommt, dass durch die einmalige Berechnung des Jahreszinses fast keine Zinsenzinserträge zustande kommen. Auch als flexible Geldanlagen sind Sparbücher nicht sonderlich geeignet. Abhebungen von den Sparbüchern sind oft auf Beträge von 2000 bis 2500 Euro beschränkt. Höhere Abhebungen vom Sparbuch müssen beantragt und vom Geldinstitut vor der Auszahlung genehmigt werden.
Die ehemalige Buchform des Sparbuchs ist bei vielen Kreditinstituten durch eine Chipkarte ersetzt worden. Bis vor wenigen Jahren waren Einzahlungen und Abhebungen vom Sparbuch nur am Schalter möglich. Auch die Zinsen wurden meist manuell am Computer nachgetragen. Heutzutage können Einzahlungen und Abhebungen bei vielen Kreditinstituten auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten am Bankomat vorgenommen werden. Wie beim Girokonto erhält der Sparer einen Kontoauszug, auf dem alle Bewegungen vermerkt sind. Trotz dieser Neuerung können mit den elektronischen Sparbüchern auch weiterhin keine anderen Geldgeschäfte wie Überweisungen oder Daueraufträge getätigt werden.
Sparbücher sind allerdings eine sehr sichere Anlageform. Banken, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angehören, garantieren die Sicherung der Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro. Da das Sparbuch als Anlageform gilt, ist das ausstellende Kreditinstitut verpflichtet, den Sparer schriftlich und in verständlichen Worten über die Risiken der Geldanlage zu informieren.