Abgeltungssteuer: Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland
Kapitalerträge aus Fonds, Bankeinlagen, Anleihen, Aktien oder Zertifikaten unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Diese Steuer wird seit 2009 auf Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne erhoben. Die Bank behält den fälligen Steuerbetrag von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt ein und führt ihn an das Finanzamt ab. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 32d EStG geregelt.
Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer?
- Aktien: Steuerpflichtig sind realisierte Kursgewinne und Dividenden, unabhängig von der Haltedauer.
- Bankeinlagen: Sämtliche Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
- Investmentfonds: Sowohl ausgeschüttete als auch thesaurierte Fondserträge werden besteuert.
- Anleihen: Kursgewinne und Zinsen sind steuerpflichtig.
- Finanzinnovationen: Zertifikate und Aktienanleihen unterliegen der Steuer, unabhängig von der Haltedauer.
- Kapitallebensversicherung: Besteuert wird die Auszahlung, wenn die Laufzeit unter 12 Jahren liegt oder die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.
- Dachfonds: Anteile, die nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden, unterliegen der vollen Besteuerung.
Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
Auch im Ausland erzielte Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Wird das Depot bei einer deutschen Bank geführt, erfolgt die Steuerabführung automatisch. Liegt das Konto jedoch im Ausland, muss der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben.
Berechnung der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, was zu einer Gesamtsteuerlast von 26,375 Prozent führt. Bei Kirchensteuerpflicht kann der Steuersatz bis auf 28,40 Prozent steigen.
Der Sparerpauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen Freibetrag für Kapitalerträge, den sogenannten Sparerpauschbetrag:
- Singles: 1.000 Euro
- Verheiratete: 2.000 Euro
Damit Banken die Steuer nicht automatisch abführen, muss ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, darf aber insgesamt nicht überschritten werden.
Tipps zur Reduzierung der Steuerlast
- Freistellungsauftrag einreichen: Um die Steuerbelastung zu minimieren, sollte der Freibetrag auf verschiedene Konten aufgeteilt werden.
- Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen sollten in der Steuererklärung angegeben werden, um eine Verrechnung mit Gewinnen zu ermöglichen.
- Geringverdiener können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen: Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, entfällt die Abgeltungssteuer.
- Kapitaleinkünfte von Kindern: Eltern können für ihre Kinder separate Freistellungsaufträge einreichen.
Fazit: Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer
Gewinner: Zinssparer und Besserverdiener profitieren, da die Abgeltungssteuer auf 25 Prozent gedeckelt ist. Wer einen persönlichen Steuersatz über 25 Prozent hat, spart Steuern.
Verlierer: Fondssparer und Kleinanleger zahlen mehr Steuern, da die Spekulationsfrist von einem Jahr weggefallen ist. Auch langfristige Aktienanleger müssen nun Dividenden und Kursgewinne vollständig versteuern.
Mit einer klugen Steuerstrategie lassen sich jedoch viele Nachteile vermeiden. Wer die Freibeträge optimal nutzt und Verluste in der Steuererklärung geltend macht, kann seine Steuerlast erheblich reduzieren.