Landesbanken - Lexikon Begriff


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Landesbanken, auch Girozentralen genannt, sind Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und betreiben inzwischen als Universalbanken alle Bereiche des Bankgeschäftes. Sie fungieren als Hausbank des jeweiligen Bundeslandes und das Land bei der Wirtschaftsförderung unterstützen. Spitzeninstitut ist die Deutsche Girozentrale in Frankfurt/Main.

Vorläufer der heutigen Landesbanken waren die Provinzial-Hilfskassen. Klassische Rechtsform der Landesbanken ist die Anstalt des öffentlichen Rechts.

Einige Landesbanken sind aus dem Zusammenschluß mehrerer Girozentralen hervorgegangen. Träger der Girozentralen ist die Sparkassenorganisation in Form des Sparkassen- und Giroverbandes. Hierzu gehören heute noch die Landesbanken Saar und Stuttgart sowie Badische kommunale Landesbank. Die Landesbank Hamburg befindet sich ausschließlich in Trägerschaft des schaftlich vom jeweiligen Bundesland und dem jeweiligen Sparkassen- und Giroverband getragen. Die Landesbanken fungieren als Zentralbanken der regionalen Sparkassen. Die größten Landesbanken sind die WestLB, Bayerische Landesbank, SüdwestLB, Hessisch-Thüringische Landesbank, LBBW.

 

Quellenangaben: Seite „Landesbank“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 31. Mai 2016, 20:25 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Landesbank&oldid=153278414 (Abgerufen: 8. Juni 2016, 12:41 UTC)

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