Wer sein Vermögen im europäischen Ausland anlegen möchte, muss seinen Blick auf die Niederlande richten. Bei Geldanlagen in Form von Festgeld oder Tagesgeld profitieren Sie von der Einlagensicherung, die bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gewährleistet ist - komplett ohne Eigenbeteiligung.
Entwicklung: Einlagensicherung Niederlande
Die niederländische Finanzpolitik wird von Experten sehr positiv bewertet. Sie gilt als sehr solide und zukunftsorientiert - beides Faktoren, die auch auf Deutschland zutreffen. In Bezug auf die Bewertungskriterien für Finanzen bestehen kaum Unterschiede zwischen beiden Ländern. Das zeigt sich an der Entwicklung der niederländischen Einlagensicherung, die mit der deutschen Hand in Hand geht. Bis Oktober 2008 waren beide Sicherungen quasi deckungsgleich, also Sparguthaben von maximal 20.000 Euro zu 100 %. Bis zu einer Höhe von 40.000 Euro wurde eine Deckung von 90 % vereinbart.
Die Politik nahm die Vorzeichen der Wirtschaftskrise frühzeitig wahr und reagierte entsprechend. So entschied sich das holländische Finanzministerium für eine kurzfristige Zwischenlösung: Pro Kunde wurde der Einlagensicherungsfonds auf 100.000 Euro erhöht, geltend für ein Jahr. Und damit lag die Regierung genau richtig, denn es folgten die Krisenjahre der angeschlagenen Wirtschaft. Um die Anleger zu schützen, wurde der Geltungsbereich daher verlängert. Vorher galt eine Frist bis zum März 2009, die auf den 31. Dezember 2010 korrigiert wurde. Somit ist die Niederlande eines der ersten Länder, die ihre Anleger in einem höheren Umfang vor Bankenpleiten schützte.
Umsetzung der EU-Richtlinien
Gegen Ende 2008 schrieb die EU eine Neuregelung der Mindesteinlagensicherung vor. Damit sollte den Anlegern die Angst vor möglichen Bankenpleiten genommen werden. Diese Neuregelung sah zum Januar 2011 eine Einlagensicherung von 100.000 Euro zu 100 % vor. Vorher waren es nur 50.000 Euro. Der niederländische Einlagensicherungsfonds hat diese Summe bereits vorher sichergestellt und erfüllt somit alle europäischen Vorgaben.
Als Grundlage dient hierbei die Richtlinie 2009/14/EG. Sie sichert Einlagen wie Fest- oder Tagesgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ab - bei Gemeinschaftskonten, etwa bei Eheleuten, erhöht sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Auszahlung dieser Summe, der notfalls eingeklagt werden kann. Somit können auch Ansprüche auf Zinszahlungen geltend gemacht werden, sofern sich die Auszahlung in die Länge zieht.
Das System gilt für alle Kreditinstitute, welche eine niederländische Bankzulassung besitzen. Neben Privatkunden sind auch die Gelder von Kommunen, Renten- und Pensionsfonds, Versicherungen oder staatlichen Einrichtungen geschützt. Wer mehr als 100.000 Euro anlegen möchte, hat bei einer Pleite keinen rechtlichen Anspruch auf Einlagen über dieser Grenze. Denn die Einlagensicherung Niederlande haftet nur bis zu den festgelegten Höchstbeträgen.
Die Collectieve Garantieregeling (CGR) ist für die Einhaltung solcher Vorschriften zuständig. Missachtet eine Bank diese Regelungen, droht ihr der Entzug ihrer Lizenz. Das ist sehr positiv zu bewerten, denn die CGR genießt den Ruf einer strengen Institution. Es wird aktiv danach geschaut, dass sich alle Banken an die Regeln halten - was Ihnen zugutekommt.
Schnelle Hilfe im Ernstfall
Über eine Million deutsche Kunden haben ihr Geld in niederländische Produkte angelegt. Sie versuchen von attraktiven Zinsen zu profitieren, da Auslandsbanken oftmals mehr für Tagesgeld zahlen. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass auch Banken zahlungsunfähig werden können. Was tun, wenn es zum Worst-Case-Szenario kommt?
Sollte eine Bank tatsächlich geschlossen werden, ist die De Nederlandsche Bank NV (DNB) Ihr erster Ansprechpartner. Unter dem Link www.dnb.nl können Sie eine entsprechende Anfrage stellen. Sie ist für alle Fälle zuständig, die Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit betreffen. Als Kunde müssen Sie die Rückzahlung selber beantragen, doch keine Sorge: Die DNB informiert alle betroffenen Kunden, sollte der unwahrscheinliche Ernstfall wirklich eintreten. Geschützt sind Sicht-, Spar- und Termineinlagen. Nach dem Antrag erhalten Sie die Entschädigung Ihrer Einlage innerhalb von 20 Tagen.
Der Anspruch auf Hilfe über die Einlagensicherung Niederlande entfällt, wenn Ihr Vermögen aus Fonds oder Wertpapieren besteht. Auch Anleihen und Inhaberschuldverschreibungen bleiben unberücksichtigt. Ist die Bank ausschließlich als E-Geld-Institut tätig, entfällt dieser ebenfalls. Dafür steht der Einlagensicherungsfonds den Kreditinstituten anderer europäischer Länder offen. Sie können sich diesem anschließen und ihren Kunden zusätzliche Sicherheiten bieten.
Fazit: In den Niederlanden ist Ihr Geld sicher aufgehoben. Die EU-Richtlinien wurden bereits frühzeitig umgesetzt und weisen auf eine solide Finanzpolitik hin. Bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ist Ihr Erspartes abgesichert, bei Gemeinschaftskonten sind es sogar 200.000 Euro zu 100 %. Hier müssen Sie sich um Ihr Vermögen keine Sorgen machen!