Als Mitglied der Europäischen Union unterliegt auch Großbritannien der gesetzlichen Einlagensicherung, für die das "Financial Services Compensation Scheme", kurz FSCS, zuständig ist. Diese Einlagensicherung umfasst sowohl die Banken als auch Versicherungen und Finanzdienstleister. Die Unternehmen müssen sich an der Einlagensicherung Großbritannien mit Mitgliedsbeiträgen beteiligen, um die eventuell erhobenen Ansprüche im Haftungsfall bestreiten zu können.
Einlagensicherung Großbritannien
Bereits im Jahr 1987 wurde in Großbritannien der sogenannte Banking Act erlassen, der die Guthaben von Bankkunden für den Fall der Insolvenz des Geldinstitutes schützen sollte. Im Rahmen der EU-Gesetzgebung wurden die Richtlinien 1995 erstmals angepasst. Bis zum Oktober 2008 galt die Höchstgrenze von 35.000 Britischen Pfund je Kunde, ab diesem Zeitpunkt wurden die Ansprüche auf 50.000 Britische Pfund erhöht. Seit dem 1. Januar 2011 übernehmen auch die britischen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister eine Entschädigung von bis zu 85.000 Britischen Pfund bzw. 100.000 Euro, wie es die EU-Richtlinien 94/19/EG (CELEX Nr.: 394L0019 / 31994L0019] und 97/9/EG (CELEX Nr.: 397L0009 / 31997L0009) vorsehen.
FSCS - Organ zur Einlagensicherung
Seit Januar 2001 ist das Financial Services Compensations Scheme (FSCS) als Fonds zur Entschädigung von Kunden britischer Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen tätig. Dabei übernimmt dieser Fonds auch die Haftung für die Ansprüche, die vor der Aufnahme seiner Tätigkeit begründet wurden. Als Empfänger der Entschädigungen kommen in erster Linie private Personen und kleinere Unternehmen in Frage. Große Unternehmen können nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei bestimmten Versicherungsleistungen, einen Ausgleich erwarten. Abgesichert sind Einlagen bei Banken, aber auch Ansprüche aus Investmentgeschäften, Versicherungsverträgen und -vermittlungen sowie privaten Immobilienfinanzierungen.
Entschädigungsgrenzen der Einlagensicherung Großbritannien
Die Anpassung an die EU-Gesetzgebung umfasst Giro- und Sparkonten, wie beispielsweise Tages- oder Festgeldkonten sowie Sparbücher. Das FSCS garantiert je Kunde und je Bank Guthaben bis zu 100.000 Euro und das zu 100 Prozent. Für Vermögen aus dem Wertpapierdepot oder aus Baufinanzierungen gelten 50.000 Euro als Grenze, die zu 100 Prozent gesichert sind. Bei Versicherungen werden jedoch Ausnahmen gemacht:
- Guthaben aus Pflichtversicherungen sind zu 100 Prozent geschützt, eine Begrenzung gilt hier nicht.
- Guthaben aus freiwilligen Versicherungen genießen einen Schutz zu 90 Prozent, auch hier wurden keine Obergrenzen festgelegt.
Abwicklung im Haftungsfall
Als Haftungsfall gilt generell die Insolvenz einer Bank, einer Versicherung oder eines Finanzdienstleisters, die von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde Großbritanniens, der Financial Services Authority - FSY, zugelassen worden sind. Die Zahlungsunfähigkeit wird von der FSCS geprüft und eventuell der Verzug erklärt. Daraufhin werden sämtliche Kunden informiert, dass es sich um einen Sicherungsfall handelt. Die Ansprüche müssen dementsprechend beim FSCS geltend gemacht werden, wo sie wiederum einer Prüfung unterzogen werden. Diese Bearbeitung darf bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen, bevor das FSCS die Auszahlung der Entschädigungen erledigt. Handelt es sich um Guthaben aus Wertpapiergeschäften, darf sich die Bearbeitung sogar auf sechs Monate ausdehnen.
Mitgliedsbanken FSCS
Abbey National Treasury Services plc
Alliance Trust Savings Ltd
Alpha Bank London Ltd FBN Bank (UK) Ltd
AMC Bank Ltd
Banc of America Securities Ltd
Bank Leumi (UK) plc
Bank Mandiri (Europe) Ltd
Bank of Beirut (UK) Ltd
Bank of China (UK) Limited
Bank of London and The Middle East plc
Bank of New York Mellon (International) Limited,
Bank of Philippine Islands (Europe), PLC
Bank of Scotland plc
Bank Saderat plc
Bank Sepah International plc
Barclays Bank plc
Citibank International plc
DB UK Bank Limited
Dresdner Kleinwort Limited
HSBC Bank plc
HSBC Private Bank (UK) Ltd
JP Morgan Europe Ltd
Liverpool Victoria Banking Services Ltd
Lloyds TSB Bank plc
Macquarie Bank International Limited Ulster Bank Ltd
Marks and Spencer Financial Services plc
Pensions Bank Limited
Persia International Bank Ltd
Rathbone Investment Management Ltd
Royal Bank of Canada Europe Ltd
Royal Bank of Scotland plc, The
Standard Chartered Bank
Standard Life Bank Plc
UBS Ltd
United Trust Bank Ltd
Vanquis Bank Ltd
VTB Capital Plc
Weatherbys Bank Ltd
Wesleyan Bank Limited
Westpac Europe Limited
Whiteaway Laidlaw Bank Ltd
Zenith Bank (UK) Limited
u. a.
Darüber hinaus zählen viele Niederlassungen ausländischer Banken aus dem EU-Raum, aber auch darüber hinaus zu den Mitgliedsunternehmen des FSDS. Zur Orientierung und Prüfung der Einlagensicherung empfiehlt sich eine Rückfrage oder Recherche unter folgender Adresse oder auf der angegebenen Homepage:
Kontakt - Einlagensicherung Großbritannien
Financial Services Compensation Scheme
7th floor, Lloyds Chambers
Portsoken Street
Londen E1 8BN
Great Britain
http://www.fscs.org.uk