Einlagensicherung Schweden

Einlagensicherung SchwedenDie schwedische Einlagensicherung fußt auf einem zuverlässigen und für Anleger einfachen und durchschaubaren Garantiesystem. Die Absicherung gilt dabei für weitestgehend alle Kreditinstitute und Finanzunternehmen und schützt seit Herbst 2008 Sichteinlagen, Termingelder und sonstige Kapitalanlagen.

Staatliches Garantiesystem

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten handelt es sich bei der schwedischen Einlagensicherungsgarantie ("Insättningsgarantin") nicht um ein fondsbasiertes System, sondern um eine Garantie des Staates für auf Bankkonten oder bei Wertpapierunternehmen bestehende Guthaben. Kunden, die Inhaber eines Konto bei einem schwedischen Geldinstitut sind, haben demnach einen Anspruch auf Ersatz ihrer Einlagen, sofern die betroffene Bank der Einlagensicherungsgarantie angeschlossen ist und Konkurs anmeldet, beziehungsweise wenn die schwedische Finanzinspektion das Inkrafttreten der Einlagensicherung dieses Unternehmens beschlossen hat. Finanziert wird das schwedische Einlagensicherungssystem über die von den angeschlossenen Mitgliedsunternehmen zu zahlenden Gebühren. Der Wert des schwedischen Einlagensicherungssystems betrug am 31. Dezember 2014 rund 33,8 Milliarden Schwedische Kronen. Diese Summe entspricht rund 3,6 Milliarden Euro.

Antragsfreie Entschädigung

Kommt es zum Konkurs eines schwedischen Geldinstitutes beziehungsweise eines betroffenen Finanzunternehmens oder wurde der Beschluss gefasst, die Einlagensicherungsgarantie in Kraft zu setzen, erfolgt die Auszahlung der Einlagen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die betroffenen Bankkunden Ihre Ansprüche selbst geltend machen oder auf irgendeine Weise persönlich aktiv werden. Vielmehr werden die Inhaber entsprechender Konten von der staatlichen Stelle für Einlagensicherung informiert und innerhalb der vorgeschriebenen Frist entschädigt. Sollte es sich bei dem insolventen Kreditinstitut um die schwedische Niederlassung einer ausländischen Bank handeln, wird zunächst der Ausgang des Verfahrens im Stammland dieses Instituts abgewartet.

Garantiebetrag von 100.000 Euro je Kunde

Wenn das Konto eines Kunden von der schwedischen Einlagensicherung umfasst ist, hat dieser im Garantiefall einen Anspruch auf Erstattung seines Guthabens einschließlich der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Kreditinstitut. Bei Wertpapiergeschäften greift die Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 250.000 Schwedischen Kronen je Institut. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, gilt der Sicherungsbetrag für jeden einzelnen Kontoinhaber. Ist also beispielsweise das Konto eines Ehepaares betroffen, beträgt der gesamte Garantieanspruch 200.000 Euro beziehungsweise bei Wertpapieren 500.000 Schwedische Kronen. Bei der Berechnung der angefallenen Zinsen ist das Datum der Konkurseröffnung beziehungsweise des Beschlusses über das Inkrafttreten der Einlagensicherungsgarantie maßgeblich. Sollten neben dem betroffenen Guthaben beim selben Kreditinstitut Schulden bestehen, greift die Garantie nicht für diese Beträge.

So gut wie alle Konten sind geschützt

Das schwedische Einlagensicherungssystem gilt grundsätzlich für alle Arten von Konten. Mithin sind Spareinlagen genauso geschützt wie Guthaben auf Girokonten. Angesparte Beträge bestimmter individueller Formen der Alterssicherung werden hingegen von der Garantie nicht gedeckt.

Hinsichtlich der Kontoinhaber umfasst das System sowohl alle Privatkunden (einschließlich der Konten Minderjähriger) sowie Geschäftskunden und juristische Personen. Bezüglich von Klientenkonten (z. B. Notaranderkonten oder Mietkautionskonten) gilt: Jede einzelne Privatperson erhält das auf diesen Konten hinterlegte Geld bis zum Maximalbetrag von 100.000 Euro.

Umrechnung zum Eurokurs

Seit dem 31. Dezember 2010 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten aufgrund einer gemeinsamen Vorschrift der gleiche Erstattungsbetrag in Höhe von 100.000 Euro. Aus diesem Grunde wird im Zuge der genauen Berechnung des Erstattungsbetrages bei den in Schwedischen Kronen geführten Konten der Eurokurs des Tages zugrunde gelegt, an dem der Fall einer Einlagensicherungsgarantie eingetreten ist. Der jeweilige Devisenkurs ergibt sich aus den Veröffentlichungen der Nasdaq OMX Stockholm (Stockholmer Börse) sowie der schwedischen Reichsbank. Die Auszahlung erfolgt dabei grundsätzlich immer in Schwedischen Kronen.

Sollte der Wert des Euro stark fallen, kann der schwedische Reichstag festlegen, dass anstelle des Euro-Betrages ein bestimmter Gegenwert in Schwedischen Kronen tritt. Auf diese Weise werden Anleger zusätzlich geschützt und erhalten für den Fall einer Finanzkrise im Euroraum durch die Regelungen der schwedischen Einlagensicherungsgarantie einen vorhersehbar stabilen Sicherheitspuffer. Die schwedische Regierung steht zudem mit der EU in Verhandlungen darüber, die Höhe der zu leistenden Entschädigungszahlungen aus dem Einlagensicherungssystem zukünftig generell in schwedischen Kronen angeben zu können.

Fazit: Staatliche Sicherheit für fast alle Konten

Das schwedische Einlagensicherungssystem gehört zu den stabilsten und administrativ einfachsten in Europa. Dank der vom schwedischen Staat garantierten, überwachten und im Anwendungsfall auch behördlich geregelten Abwicklung kommen Bankkunden in den Genuss einer hohen Sicherheit ihrer Einlagen. Da die Garantie für so gut wie alle Kreditinstitute und Finanzunternehmen gilt und weitestgehend jede Form der Kapitalanlage umfasst, sind Sparer in Schweden sehr gut geschützt.


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