Bankeinlagen sind grundsätzlich - wie jede andere Geldanlage auch - mit einem Ausfallrisiko verbunden. Das Risiko, dass ein Geldinstitut seinem Kunden seine Anlage nicht mehr zurückzahlen kann, lässt sich allerdings durch die Instrumente der Einlagensicherung deutlich minimieren; vollständig verhindern können sie es indes nicht. In den meisten Ländern bestehen bezüglich der Einlagensicherungen gesetzliche Regelungen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind durch verschiedene EG-Richtlinien die Mindestanforderungen vorgeschrieben. In Polen ist diesbezüglich der polnische Bankengarantiefonds (Bankowy Fundusz Gwarancyjny) für das Ausfallrisiko respektive für die Entschädigungszahlen zuständig. Neben den Genossenschaftsbanken des Landes sind über 50 in Polen agierende Banken Mitglieder im Bankengarantiefonds.
Einlagensicherung Polen: Funktion eines autarken Sicherungssystems
Auf den Weg gebracht wurde der polnische Bankengarantiefonds bereits am 14. Dezember 1994. Allerdings ist das Gesetz, das auf der Richtlinie des Europäischen Parlaments (30. 05. 1994) basiert, erst am 17. Februar 1995 in Kraft getreten. Der Fonds mit Sitz in Warschau ist für die Einlagensicherung in Polen zuständig und zählt zu den Institutionen, die für die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit des polnischen Bankwesens zuständig sind. Der Bankengarantiefonds bzw. das Sicherungssystem wird von einem Verwaltungsrat geleitet. Es kümmert sich dabei nicht nur um Entschädigungen im Hinblick auf den Ausfall von Einlagenrückzahlungen, sondern ist auch bei der Abwicklung einer Bankenpleite federführend. Zudem bemüht sich der polnische Bankengarantiefonds als Sicherungssystem darum, Banken in Krisensituationen. Des Weiteren ist der Fonds dazu ermächtigt, Banken bei der geplanten Fusion mit einem anderen Geldinstitut nachhaltig zu unterstützen.
Seit 2011 liegt die Einlagensicherungsgrenze bei 100.000 Euro
Im Jahr 2001 musste der Fonds letztmalig Entschädigungen in Bezug auf das Ausfallrisiko bzw. die Einlagensicherung zahlen. Seit 1995, dem offiziellen Starts des polnischen Bankengarantiefonds, wickelte die Sicherungsinstitution insgesamt fünf Konkurse von Sparkassen und Banken sowie von rund 90 Genossenschaftsbanken ab. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass eine exakte Liste der Bankkunden erstellt und anschließend auch überprüft wird. Ebenso wie die Medien werden dann auch die Anleger über den Konkurs des jeweiligen Geldinstituts informiert. Die Mitgliedsunternehmen des polnischen Bankengarantiefonds müssen das Geld für die anfallenden Entschädigungen aufbringen. Wichtig: Bereits seit dem 1. Januar 2011 ist eine neue Einlagensicherungsgrenze in Polen eingeführt worden. Entsprechend einer Gesetzesänderung der EU, hob der polnische Bankengarantiefonds die Einlagensicherungsgrenze auf 100.000 Euro an. Somit werden seit diesem Zeitpunkt 100 Prozent der Forderungen bis zu dieser Höhe abgedeckt. Haben Sie mehr als 100.000 in die Einlage investiert, können Sie den Mehrbetrag als Fehlbetrag verbuchen. Sollten Sie Einlagen bei Kreditgenossenschaften getätigt haben, sind Sie bzw. die Gelder nicht über den Bankengarantiefonds abgesichert.
Einlagensicherung Polen: Beachten Sie die jeweilige Zuständigkeit
Falls Sie eine Anlage im Polen tätigen möchten, sollten Sie aber nicht ausschließlich auf die jeweilige Höhe der Zinsen sowie die polnische Einlagensicherung achten, sondern insbesondere neben der Höhe auch auf die Zuständigkeit der jeweiligen Einlagensicherung. Für die Höhe der Sicherung ist nämlich immer wesentlich, in welchem Land das entsprechende Geldinstitut zugelassen ist. So ist zum Beispiel die Mutterbank der ING-DiBa in den Niederlanden ansässig. Trotzdem ist aber die deutsche Einlagensicherung zuständig, da die ING-DiBa in Deutschland als eigenhändiges Geldinstitut (Direktbank) zugelassen ist. Demgegenüber liegen zum Beispiel die Wurzeln der Sberbank Direct, die sowohl in Polen als auch in Deutschland ein Tagesgeldkonto anbietet, in Russland. Aber die europäische Tochtergesellschaft der russischen Mutterbank ist ebenso wie die Sberbank Direct in Österreich als Bank angemeldet, daher ist dann wiederum die österreichische Einlagensicherung für beide Banken zuständig.
Umrechnungskurs im Auge behalten - Polnische Banken rechnen Einlagen in Zloty um
Beachten sollten Sie dabei aber grundsätzlich, dass Polen zwar als Mitglied der EU (Europäische Union) fungiert, aber kein Mitglied der Euro-Zone. Während die Einlagensicherung in der EU gesetzlich festgelegt ist, stellen Anlagen bei einer polnischen Bank stellen eine Anlage in Fremdwährungen dar. Für die Einlagensicherheit ist dies erst einmal nicht sonderlich interessant, dafür sollten Sie aber konsequent den Umrechnungskurs im Auge behalten. Überweisen Sie nämlich Geld in Euro an die jeweils kontoführende Bank in Polen, wird diese das Geld bzw. die Einlage in die Heimatwährung Zloty umrechnen.