Altlasten aus Investments vor Einführung der Abgeltungsteuer sollten Anleger 2013 geltend machen.
Wer noch sogenannte Altverluste – also Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer vor dem 1. Januar 2009 – geltend machen kann, sollte dieses Jahr genau hinschauen. Denn Altverluste können nur noch 2013 Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften gegenübergestellt werden. Wolfgang Skorpel vom Bundesverband deutscher Banken erklärt: „Nach dem 31. Dezember 2013 können Anleger die Altverluste lediglich mit Gewinnen aus Veräußerungen anderer Wirtschaftsgüter wie Devisen, Edelmetallen oder Kunstgegenständen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verrechnen – wenn die Gewinne in diesen Bereichen insgesamt mindestens 600 Euro betragen.“ Des Weiteren könnten die Altverluste von Gewinnen abgezogen werden, die Anleger aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien innerhalb einer zehnjährigen Spekulationsfrist erzielt haben, so der Experte weiter. Weiterlesen