Gebäudeversicherung

Das Eigenheim ist nahezu immer die teuerste Anschaffung, die man in seinem Leben tätigt. In aller Regel liegt der Wert des eigenen Heims beim Kauf weit über 100.000 Euro, nur die wenigsten können diesen Betrag Bar auf den Tisch legen und sind gezwungen, einige Jahrzehnte einen Immobilienkredit zu tilgen. Der hohe Wert des Gebäudes, der üblicherweise zu einem nicht unerheblichen Teil finanziert wird, beinhaltet diverse Risiken. Womöglich entstehen Schäden an der Immobilie, die den finanziellen Rahmen des Eigentümers sprengen. 

Derartige Schäden werden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Sie ist somit für das Eigenheim dass, was für den Innenbereich eines Hauses die Hausratversicherung darstellt. Eine Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Behebung von Schäden, die an einem Gebäude entstanden sind. Eine Vielzahl unterschiedlicher Schadensarten werden von einer Gebäudeversicherung übernommen, wobei einige davon bei allen Versicherungen abgedeckt sind, andere bei einigen Gesellschaften oder Verträgen separat abgeschlossen werden müssen. 

So sind Schäden infolge von Feuer, Blitzschlag, Hagel, Sturm und Vandalismus bei allen Gesellschaften immer versichert. Sollte ein Eigentümer weitere Schadensarten absichern wollen, müssen diese meist separat gegen einen Zusatzprämie eingeschlossen werden. Oft stellt sich jedoch die Frage, wogegen man sich denn noch versichern könnte. Schäden durch Fremdeinwirkung von Personen sind ebenso versichert, wie Schäden durch Naturgewalten und Feuer. Baumängel sind nicht versicherbar, dafür haftet ohnehin in der Regel über die Garantie der Bauunternehmer, der hierfür wiederum eine eigene Versicherung abschließt oder abschließen kann. 

Was bleibt sind die Elementarschäden. Darunter versteht man die großen Naturkatastrophen, wie beispielsweise Lawinen, Überschwemmungen, Erdbeben und Vulkanausbrüche. Damit gibt es jedoch häufig ein Problem. Solche Versicherungen machen nur dann Sinn, wenn das Gebäude in einem Gebiet steht, welches latent von einer dieser Naturkatastrophen bedroht ist. Wenn das Eigenheim beispielsweise an einem Berghang oder am Ufer eines größeren Flusses steht. Ist dies der Fall, macht eine solche Versicherung Sinn, allerdings schätzen in diesem Fall die Versicherungen das Risiko auch als relativ hoch ein. Sie verlangen entsprechend hohe Risikoaufschläge. Lediglich zwei Schadensarten sind grundsätzlich nicht versicherbar: Schäden durch innere Unruhen sowie aufgrund kriegerischer Ereignisse. 

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung freiwillig, es handelt sich nicht um eine Zwangsversicherung durch den Gesetzgeber. Dennoch ist nahezu jeder Häuslebauer oder -käufer letztlich doch gezwungen eine derartige Versicherung abzuschließen, da die finanzierenden Banken ohne eine derartige Versicherung die benötigten Gelder nicht freigeben. Dies geschieht vor dem Hntergrund, dass Banken die Immobilie als Sicherheit für den Kredit betrachten. Ist diese bei einem Schadensfall nicht versichert, wäre im gleichen Augenblick die Sicherheit für den Kredit nicht mehr gegeben, die Bank müsste die Finanzierung kündigen.

Ein Vorgang, der weder im Interesse der Bank noch des Eigenheimbesitzers liegt.