Angabe doppelter Staatsangehörigkeit – Neue Finanzmarktverordnung MiFIR

Ab dem 03. Januar 2018 ist die neue Finanzmarktverordnung (MiFIR Markets in Financial Regulation) wirksam. Sie regelt unter anderem das aufsichtsrechtliche Meldewesen und die Transparenz im Wertpapierhandel. Die neue Richtlinie verpflichtet Privatpersonen, sich zukünftig zum Handel mit Wertpapieren mit einer Identifikationsnummer auszuweisen. Die Herkunft dieser Kennziffer hängt von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Person ab.

„Gemäß Art. 26 der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFIR sind alle Personen, die Anlageentscheidungen für das Wertpapierdepot treffen können, mit einer ihrer Staatsbürgerschaft zugeordneten nationalen Kennung der Finanzaufsichtsbehörde zu melden.“

Den meisten Kunden bieten die Banken einen Generierungs-Service an: eine sogenannte CONCAT als individuelle Identifikationsnummer für den Wertpapierhandel wird vom Geldinstitut in der Regel automatisch erstellt. Dazu müssen diese erfassen, welche Staatsangehörigkeit(en) ihre Kunden besitzen.

Mithilfe von einem Formular können die Kunden mitteilen, wenn sie noch weitere Nationalitäten als die von Ihnen angegebene führen. Diese neue Information wird in das Kundenprofil aufgenommen.

Bei Fragen stehen die persönlichen Betreuungsteams zur Verfügung.

Als Beispiel können Sie sich das Meldeformular von s-broker abrufen (PDF).

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche nationale Kennung Sie angeben müssen. Für alle anderen in der Tabelle nicht aufgeführten Länder gilt die nationale Passnummer (No. Passport).

Tabelle zugeordneter nationalen Kennungen

Land Bezeichnung der nationalen Kennung
Belgien Belgische nationale Nummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)
Bulgarien Bulgarische persönliche Nummer
Dänemark Persönlicher Identitätscode (10 alphanumerische Zeichen: DDMMYYXXXX)
Deutschland Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Estland Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
Finnland Persönlicher Identitätscode
Frankreich Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Griechenland 10-stelliger DSS Investor Share
Irland Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Island Persönlicher Identitätscode (Kennitala)
Italien Steuernummer (Codice fiscale)
Kroatien Persönliche Identifikationsnummer (OIB – Osobni identifikacijski broj)
Lettland Persönlicher Code (Personas kods)
Liechtenstein Nationale Passnummer
Litauen Persönlicher Code (Asmens kodas)
Luxemburg Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Malta Nationale Identifikationsnummer
Niederlande Nationale Passnummer
Norwegen 11-stellige persönliche ID (Foedselsnummer)
Österreich Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Polen Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
Portugal Steuernummer (Número de Identificação Fiscal)
Rumänien Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal)
Schweden Persönliche Kennnummer
Slowenien Persönliche Identifikationsnummer (EMŠO: Enotna Matična Številka Občana)
Slowakei Persönliche Nummer (Rodné číslo)
Spanien Steueridentifikationsnummer (Código de identificación fiscal)
Tschechische Republik Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo)
Ungarn Keine Angabe bei nationaler Kennung erforderlich
Vereinigtes Königreich Nationale Versicherungsnummer
Zypern Nationale Passnummer

Welche Kunden sind betroffen?  

Angeschrieben werden natürliche Personen mit Depot, die einer ausländischer Staatsangehörigkeit angehören (Ausnahme: minderjährige Kunden). Besitzen sie kein Depot kann das Dokument unausgefüllt zurückgesendet werden.

Was beinhaltet MiFIR?

„Neuerungen ergeben sich insbesondere durch die Einführung einer neuen Form von Handelsplätzen, den Organised Trading Facilities (OTF), durch ein erweitertes Transparenzregime, durch neue Meldeanforderungen für Geschäfte in Finanzinstrumenten und Referenzdaten zu solchen Finanzinstrumenten, eine Handelsverpflichtung für Aktien und Derivate, eine Clearingverpflichtung für börsengehandelte Derivate sowie neue Regelungen für Hochfrequenzhandel und Marktmikrostruktur. MiFID II- und MiFIR-Regelungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes betreffen etwa strengere Anforderungen in den Bereichen Portfolioverwaltung, unabhängige Anlageberatung, Zuwendungen, Produkt-Governance, Produktintervention sowie Aufzeichnungspflichten.“ Mehr dazu finden Sie auf Seiten von bafin.

Quellenangaben:

  • EU Commission and its priorities https://ec.europa.eu/info/law/markets-financial-instruments-mifir-regulation-eu-no-600-2014_en, abgerufen am 19.01.2018
  • s-broker Meldeformular, https://www.sbroker.de/fileadmin/redaktion/pdf/formulare/auskunft-zur-staatsangehoerigkeit.pdf, abgerufen am 19.01.2018
  • bafin, „Marktabfrage zu MiFID II, MiFIR und Art. 4 MAR“ https://www.bafin.de/DE/Internationales/MiFID/mifid_mifir_node.html, abgerufen am 19.01.2018

 

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