Rente für Selbstständige mit Steuervorteil

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, ist die Rürup-Rente seit 2005 die einzige Möglichkeit, eine direkte staatliche Förderung für ihre private Altersvorsorge zu erhalten. Dabei erhält man auch einen Steuervorteil.

  • Die Beiträge für die PB Förder-Rente II mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. 70 % des Jahresbeitrags von maximal 20.000 € können im Jahr 2010 steuerlich geltend gemacht werden — dieser Wert erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte bis auf 100 im Jahr 2025.
  • Lebenslange Auszahlung einer garantierten Basisrente.
    Auf Wunsch können Leistungen bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
  • Flexible Beitragszahlung, Möglichkeit für Einmalzahlungen.
    Variabler Vermögensaufbau: Garantiezins bei der PB Förder-Rente II klassik, Kapitalgarantie bei der fondsbasierten PB Förder-Rente II dynamik.

Private Altersvorsorge mit der Rürup-Rente wird staatlich gefördert bei jeder Karriere.

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