Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, ist die Rürup-Rente seit 2005 die einzige Möglichkeit, eine direkte staatliche Förderung für ihre private Altersvorsorge zu erhalten. Dabei erhält man auch einen Steuervorteil.
- Die Beiträge für die PB Förder-Rente II mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. 70 % des Jahresbeitrags von maximal 20.000 € können im Jahr 2010 steuerlich geltend gemacht werden — dieser Wert erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte bis auf 100 im Jahr 2025.
- Lebenslange Auszahlung einer garantierten Basisrente.
Auf Wunsch können Leistungen bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. - Flexible Beitragszahlung, Möglichkeit für Einmalzahlungen.
Variabler Vermögensaufbau: Garantiezins bei der PB Förder-Rente II klassik, Kapitalgarantie bei der fondsbasierten PB Förder-Rente II dynamik.
Private Altersvorsorge mit der Rürup-Rente wird staatlich gefördert bei jeder Karriere.